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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0095Rechtssatz
Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160094.X02Im RIS seit
03.04.2001