Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §2 Abs3;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3023/80 E 23. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Im Fall der Verwirklichung des grunderwerbsteuerrechtlich begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Flächenteilen ist unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG 1955 in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck als aufge... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Aus der (ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide, den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten und dem Mängelbehebungsvorbringen der beiden Beschwerdeführer folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 7. August 1985 Hä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0309
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160301.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerdeschriften ergibt sich im Zusammenhalt mit den beiliegenden Kopien der angefochtenen Berufungsentscheidungen folgender unstrittige Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 25. Juni 1987 diverse Grundstücke, wofür ihnen Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 gewährt wurde. Die betreffenden Grundstücke wurden in der Folge Gegenstand eines Tauschvertrages vom 1. Februar 1995, welcher Vorgang wieder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2 Stammrechtssatz Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. ... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1045;EheG §81;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Wert der Gegenleistung, nämlich der Wert der hingegebenen Liegenschaf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1045;EheG §81;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Wert der Gegenleistung, nämlich der Wert der hingegebenen Liegenschaf... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Oktober 1980 erwarb Marianne N. von der Beschwerdeführerin und ihrem zwischenzeitig verstorbenen Ehemann Dr. Friedrich H. die diesen je zu Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1352, KG W, um den Preis von S 1,100.000,--. Die von der Käuferin im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (Arbeiterwohnstättenbau) begehrte Befreiung von der Grunderwerbsteuer wurde zunächst nicht gewährt. Die im Instanzenzug ergangene Grunderwerbsteuervorschreibung wurde in der Folge ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. April 1990 gegründet. Komplementärin ist demzufolge die H. GmbH, während die Kommanditisten Johann H. und Helmut S. eine Einlage von je S 2,000.000,-- einbrachten. In Anrechnung auf diese Einlage brachte Johann H. sein Hotelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in die Kommanditgesellschaft ein. Anläßlich dieses Erwerbsvorganges schrieb das Finanzamt Grunderwer... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. April 1990 gegründet. Komplementärin ist demzufolge die H. GmbH, während die Kommanditisten Johann H. und Helmut S. eine Einlage von je S 2,000.000,-- einbrachten. In Anrechnung auf diese Einlage brachte Johann H. sein Hotelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in die Kommanditgesellschaft ein. Anläßlich dieses Erwerbsvorganges schrieb das Finanzamt Grunderwer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist im Falle der als Anrechnung auf die Einlage erfolgten Einbringung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in eine neu gegründete KG sehr wohl zu ermitteln, sodaß die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Rechtsmeinung, daß das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses erst ab Kenntnisnahme der Behörde von der Nichterfüllung des begünstigten Zweckes nach § 4 GrEStG 1955 "denkbar" ist. Ebensoweni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bemessungrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gesellschaftsrechte, nicht der Wert des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist im Falle der als Anrechnung auf die Einlage erfolgten Einbringung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in eine neu gegründete KG sehr wohl zu ermitteln, sodaß die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bemessungrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gesellschaftsrechte, nicht der Wert des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde wurde über das Vermögen des Wolfgang W. am 16. Juni 1993 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner hatte mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 1985 die Liegenschaft EZ 1550 Grundbuch Z erworben und gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern beantragt, den Erwerbsvorgang im Sinne der Bestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Nach Ablauf von acht Jahren gab Wo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Absicht, den begünstigten Zweck zu erfüllen, ist vorerst nur ein Willensentschluß. Solche Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserkl... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §217 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;KO §1;KO §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Falle eines Konkursverfahrens ist hinsichtlich der Beurteilung der Abgabenfälligkeiten der Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuldigkeit von entscheidender Bedeutung. Vor der Konkurseröffnung entstandene Abgabenforderungen können... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und ihr damaliger Ehegatte erwarben mit Kaufvertrag vom 13./14. Oktober 1986 die Liegenschaft EZ 298 KG Ragnitz, wofür ihnen in der Folge antragsgemäß Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 gewährt wurde (Schaffung einer Arbeiterwohnstätte bzw. Generalsanierung und Umbau zu ... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Grundstücksübertragung an den früheren Gatten im Zuge der Auflösung einer Ehe ist ebenso als Aufgabe des begünstigten Zweckes zu werten wie zB die Übertragung eines Grundstückes an Kinder (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, dritter Teil, Grunderwerbsteuer, Ergänzung H 12/2; E 17.2.1983, 82/15/0075). ... mehr lesen...