Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte F. waren je zur Hälfte Eigentümer von Eigentumswohnungen in V, Tstraße 16 und Tstraße 10. Anlässlich des Scheidungsvergleiches vor dem Bezirksgericht X vom 7. Juli 1999 wurde u.a. vereinbart, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Wohnung Tstraße 16, F. Alleineigentümer der Wohnung Tstraße 10 werden soll; weiters wurde vereinbart, die gemeinsamen Schulden auf der jeweils in ihrem Alleineigentum befindlichen Wohnung allein zurückzuzah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte F. waren je zur Hälfte Eigentümer von Eigentumswohnungen in V, Tstraße 16 und Tstraße 10. Anlässlich des Scheidungsvergleiches vor dem Bezirksgericht X vom 7. Juli 1999 wurde u.a. vereinbart, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Wohnung Tstraße 16, F. Alleineigentümer der Wohnung Tstraße 10 werden soll; weiters wurde vereinbart, die gemeinsamen Schulden auf der jeweils in ihrem Alleineigentum befindlichen Wohnung allein zurückzuzah... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer waren Gesuchsteller des Antrages vom 20. Jänner 1999 an das Bezirksgericht für ZRS Graz. Unter Vorlage u. a. des Kaufvertrages vom 14. Oktober 1998 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 7. Jänner 1999 beantragten sie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Erstbeschwerdeführer bei vier verschiedenen Einlagezahlen sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes für den Zweitbeschwerdeführer. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung wies als Beme... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, worauf § 26 GGG verweist, ist nach § 4 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung und es ist nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 der Wert des Grundstückes heranzuziehen. Im Übrigen entspricht es der s... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1986 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte ein näher bezeichnetes Grundstück je zur Hälfte. Dieser Kaufvertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufobjekt. ... II. Kaufpreis und Vergütungen. Als Gegenleistung für das unter Punkt I. genannte Kaufobjekt verpflichtet (verpflichten) sich der (die) Käufer, folgende Leistungen zu erbringen: 1.) Zahlung eines Kaufpreises von S 625,-- pro m2 Fläche des Kaufobjekts, das sind S 234.375,--... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0181 E 12. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH wird der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) mit der Einreichung von Plänen bei der Bau... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Dezember 1982 verkauften der Beschwerdeführer und seine Gattin die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 3, KG Wies, Grundbuch Eibiswald, an M. J. . In der Abgabenerklärung, die am 5. Jänner 1983 beim Finanzamt für Gebühren für Verkehrsteuern Graz (Finanzamt) einlangte, wurde der Kaufgegenstand beschrieben, der Kaufpreis genannt und um Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 angesucht. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1983 wie... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Auch die Weiterveräußerung im Zuge einer gerichtlichen Versteigerung stellt eine Aufgabe des steuerbegünstigten Zweckes durch den Erwerber dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998160256.X02 Im RIS seit 28.11.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 25. Juli 1983 bzw. 2. August 1983 Anteile an einem Grundstück und nahmen dafür wegen der Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 GrEStG 1955 in Anspruch. Auf Grund einer Bestätigung der Gemeinde vom 24. Juli 1995, dass das seit 10. Mai 1986 bezogene Gebäude im Erd- und Obergeschoß insgesamt eine Gesamtnutzfläche von 129,85 m2 aufweise, sich aber inklusive einer Sauna im ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0292 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0181 E 12. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH wird der begünstigte Zweck (Absicht der Errichtung einer Arbeiterwohnstätte) mit der Einreichung von Plänen bei der Baube... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0292
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde durch Überreichung des Bauansuchens und des Bauplanes nach außen dokumentiert, dass die Absicht, ein Einfamilienhaus mit einer Nutzfläche unter 130 m2 zu errichten, nicht mehr bestehe und d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Mit einer Urkunde vom 18. November 1985 vereinbarte der Beschwerdeführer mit der N Wohnbau-GmbH den Erwerb des Reihenhauses top Nr 3 auf der Liegenschaft EZ. 1180 der Katastralgemeinde P; die N GmbH verpflichtete sich, dem Beschwerdeführer das Eigentum an den entsprechenden Liegenschaftsanteilen einzuräumen und die Begründung: des Wohnungseigentums zu veranlassen. Die ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999160462.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207;BAO §208;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Bei den in § 4 Abs 1 Z 1 lit a und in § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angeführten Erwerbsvorgängen e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da der Verkäufer des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Mi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 30. September 1993 mit R.F. einen Kaufvertrag. R.F. verkaufte ihr zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von 32.372 m2. Die Kaufvertragsurkunde lautet auszugsweise: "II. BELASTUNGEN Die kaufgegenständlichen Liegenschaften sind bücherlich belastet. Die bücherlichen Belastungen ergeben sich aus den als integrierender Vertragsbestandteil angeschlossenen Grundbuchsauszügen, mit dem Grundbuchsstand vom Tage der Vertragsunterfertigung. Für die den grundb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich ... mehr lesen...
Am 16. Mai 1986 schlossen die Bauhilfe, Gemeinnützige GmbH (als Wohnungseigentumsorganisator, auch "Gesellschaft" genannt) und die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (als Wohnungseigentumsbewerberin) betreffend das im Vertrag in § 2 Abs. 1 näher bezeichnete Geschäftslokal Top Nr. 1 (Nutzfläche ca. 642,37 m2) in der auf der Liegenschaft EZ 79, KG Meidling, in Errichtung befindlichen Wohnhausanlage eine als "Anwartschaftsvertrag" bezeichnete, 34 Seiten umfassende Vereinbarung, die... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 2 GrEStG 1955 entsteht die Steuerschuld dann, wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorganges von einer Bedingung oder von einer Genehmigung einer Behörde abhängig ist, erst mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. In einem solchen Fall beginnt die 8-Jahresfrist des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 ebenfalls ers... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 (im folgenden: GrEStG) vom 19. Dezember 1986 gaben die Beschwerdeführer an, sie hätten die Parzelle (Teilfläche) 6/3 der Gemeinde Sulz im Wienerwald mit einer Gesamtgröße von 954 m2 aufgrund des Kaufvertrages vom 18. Dezember 1986 um den Kaufpreis von S 320.175,-- und S 105.565,-- Aufschließungskosten erworben. Sie begehrten darin die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG. Grundlage des Kaufvertrages war der Tei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0247
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begüns... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 14. Oktober 1986 veräußerte der Beschwerdeführer bestimmte (dort näher bezeichnete) Grundstücke der Liegenschaft EZ. 31, KG Harmannschlag, an Wolfgang Smutna, wozu in der am 22. Oktober 1986 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden kurz: Finanzamt) eingereichten Abgabenerklärung Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 in Anspruch genommen wurde. Eine Festsetzung von Grunderwerbsteuer erfolgte daraufhin zunächs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160364.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Tauschvertrag vom 7. August 1985 mehrere Grundstücke von der Republik Österreich, wozu mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 4. Feber 1986 gemäß § 42 nö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 festgestellt wurde, daß dieser Vertrag zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich ist. Der Erwerbsvorgang war daher gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 von der Besteuerung ausgenommen. In der Folge verkaufte der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Es kommt nach § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 allein darauf an, daß der betreffende Grundstückserwerb UNMITTELBAR zur Schaffung der durch die Steuerbefreiung geförderten Bodenreformmaßnahme dient. Ab dem Zeitpunkt, in dem dann das steuerbefreit erworbene Grundstück wieder aus dem Betrieb des Erwerbers ausscheidet, kann v... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2 Stammrechtssatz Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199616... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 23. Juni 1986/25. September 1986 von A insgesamt sechs in der Natur zusammenhängende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 12.574 m2. In dem der Abgabenerklärung beigelegten Kaufvertrag wurde u.a. festgehalten, daß die Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 7 GrEStG 1955 geltend machen werde, weil sie beabsichtigte, auf den Grundstücken ein Amtsgebäude zu errichten und Anlagen für die öffentliche Erholun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, wenn das erworbene Grundstück nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 überwiegend dem begünstigten Zweck zugeführt wird (Hinweis E 30.8.1995, 94/16/0299; E 27.10.1983, 82/16/0062). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199616... mehr lesen...