Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ein finaler oder innerer Zusammenhang einer Leistung mit dem Grundstückserwerb setzt weder voraus, dass Druck auf den Käufer ausgeübt wurde, noch, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerbszustand des Grundstückes übernimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160087.L07Im RIS seit
18.06.2024Zuletzt aktualisiert am
25.06.2024