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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §54b Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/17/0071 E 15. September 2020 RS 1Stammrechtssatz
Bei Anträgen auf Gewährung eines Aufschubes oder einer Teilzahlung gemäß § 54b Abs. 3 VStG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um eine Verwaltungsstrafsache (vgl. VwGH 15.12.2011, 2011/09/0160, unter Verweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 14.957/1997). Aus diesem Grund ist für die Beurteilung, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, § 44 VwGVG maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022120178.L01Im RIS seit
03.04.2023Zuletzt aktualisiert am
03.04.2023