RS Vwgh 2020/9/15 Ra 2020/17/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54b Abs3
VwGVG 2014 §44

Rechtssatz

Bei Anträgen auf Gewährung eines Aufschubes oder einer Teilzahlung gemäß § 54b Abs. 3 VStG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um eine Verwaltungsstrafsache (vgl. VwGH 15.12.2011, 2011/09/0160, unter Verweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 14.957/1997). Aus diesem Grund ist für die Beurteilung, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, § 44 VwGVG maßgeblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170071.L01

Im RIS seit

05.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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