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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §54b Abs3Rechtssatz
Bei Anträgen auf Gewährung eines Aufschubes oder einer Teilzahlung gemäß § 54b Abs. 3 VStG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um eine Verwaltungsstrafsache (vgl. VwGH 15.12.2011, 2011/09/0160, unter Verweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 14.957/1997). Aus diesem Grund ist für die Beurteilung, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, § 44 VwGVG maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020170071.L01Im RIS seit
05.03.2021Zuletzt aktualisiert am
05.03.2021