Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden Herrn M. B. Übertretungen nach den Verordnungen (EWG) 561/2006 (Lenkzeitunterbrechung, Tageslenkzeit), 3820/85 (Ruhezeit) und 3821/85 (Betätigung des Gerätes, Verwendung des Schaublatts) sowie eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 13 km/h zur Last gelegt. Mit Schreiben vom 11.10.2007 hat der Berufungswerber einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt und diesen im wesentlichen damit begründet, dass er die zur Last gelegten Verwaltungsübertretunge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Innsbruck vom 29.08.2006, Zl II-STR-02391e/2006, wurde gegenüber Herrn H. M. ?M., XY-Straße 44/II/Top 12, I., Folgendes verfügt: ?Gemäß § 39 Abs 1 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) wird hinsichtlich nachangeführter, seitens des Herrn H. M. ?M. in dessen Wohnung in I., XY-Straße 44/II/Top 12, - wie anlässlich einer seitens des Amtstierarztes des Stadtmagistrates Innsbruck am 28.7.2006 an Ort und Stelle durchgeführten Tierschutzkontrolle ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 51a Abs. 1 VStG enthält zwei meritorische Voraussetzungen für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers. Zum einen, dass der Beschuldigte außer Stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes, die Kosten der Verteidigung zu tragen. Als zweite Voraussetzung ist vorgesehen, dass die kostenlose Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers nur erfolgen darf, wenn un... mehr lesen...
Rechtssatz: Geht aus der Verantwortung des Antragstellers eindeutig hervor, dass es für ihn klar ersichtlich ist, welche Verwaltungsübertretung ihm zur Last gelegt wird und liegt dem Verwaltungsstrafverfahren auch kein schwieriger Sachverhalt zugrunde ? dem Antragsteller wird vorgeworfen, bei Abbrucharbeiten einen mobilen Brecher verwendet zu haben, ohne im Besitz einer Genehmigung für diese mobile Behandlungsanlage gewesen zu sein - , so ist einem Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Antragsteller als Zulassungsbesitzer eines Motorfahrrades von der Erstinstanz die Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit vorgeworfen, so sind die für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben, wenn seine bisherige Verantwortung eindeutig zeigt, dass der Antragsteller in der Lage ist, seinen Standpunkt vorzutragen sowie sich zu verteidigen, ihm klar ersichtlich ist, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl 3-*****-03, wurde über den Antragsteller gemäß § 28 Abs 1 Z 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von ? 1000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) samt Kostenbeitrag verhängt. Der Antragsteller, im Verfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde vertreten durch Mag F**** W****** begehrt mit Schreiben vom ** ** **** unter Hinweis auf Zl 3-*****-03, die Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen ?Erlassung eines Aufen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ansicht, Verfahrenshilfe sei auch bei Vorliegen eines einfachen Sachverhaltes zu gewähren, wenn es sich um eine Person ohne juristische Ausbildung handelt, ist verfehlt. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat kein Einkommen und ist sorgepflichtig für vier Kinder. Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass der Beschuldigte die erstgenannte Voraussetzung des § 51a Abs. 1 VStG, nämlich die Mittellosigkeit für die Beigabe eines kostenlosen Verfahrenshilfeverteidigers erfüllt, so liegt jedoch die zweite Voraussetzung, wonach die kostenlose Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers nur erfolgen darf, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, insbe... mehr lesen...
Gegen die A. P. OHG mit Sitz in XY wurde ein Bescheid betreffend Zwangsmaßnahmen nach § 360 Abs 4 GewO 1994, betreffend der Betriebsanlage auf Gp XY KG XY, erlassen. Nach Zustellung des Bescheides am 05.06.2003 (durch Hinterlegung) langte bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein lediglich ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Betriebsanlagenauflassung ein. Ein Berufungsantrag ist in diesem Verfahrenshilfeantrag nicht enthalten. Es ist auch nicht die Wendung ?ich erhebe Eins... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 28.11.2002, Zahl VK-8903-2002 wurde dem Antragsteller vorgeworfen, er habe am 16.05.2002 um 07.40 Uhr in Haiming, auf der Tiroler Straße B 171, bei km 119,300 mit dem Lastkraftwagen, amtliches Kennzeichen IM-xxx, auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen ?ÜBERHOLEN VERBOTEN? gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs 2 lit a StVO begangen, wes... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung "im Interesse der Verwaltungsrechtspflege" ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als
Gründe: für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers werden insbesondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei, wie etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe zu berücksichtigen sein (VwGH vom 24.11.1993, Zahl: 93/02/0270-3... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Voraussetzung, ob die Beigebung eines Verteidigers dem Interesse der Verwaltungsrechtspflege dient, ist insbesondere auf die Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, auf die besonderen persönlichen Umstände des Beschuldigten und auf die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei Bedacht zu nehmen. Schwierigkeiten in Sach- und Rechtslage liegen dann nicht vor, wenn dem Antragsteller eine Verwaltungsübertretung nach der Gewerbeordnung zur Last ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als
Gründe: für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers werden insbesondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei, wie etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe, zu berücksichtigen sein (so auch VwGH vom 26.01.2001, Zahl: 200... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers müssen kumulativ zwei Voraussetzungen vorliegen: Mittellosigkeit des Antragstellers, Interesse der Rechtspflege. Bei der Beurteilung der Voraussetzung, ob die Beigebung eines Verteidigers dem Interesse der Verwaltungsrechtspflege dient, ist insbesondere auf die Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, auf die besonderen persönlichen Umstände des Beschuldigten und auf die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei Bed... mehr lesen...
Rechtssatz: § 51a Abs. 1 VStG enthält zwei meritorische Voraussetzungen für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers. Dabei darf ein Verfahrenshilfeverteidiger dem Beschuldigten nur dann beigegeben werden, wenn beide Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Es genügt daher nicht, dass die Mittellosigkeit des Antragstellers bescheinigt ist. Vielmehr muss auch das Interesse der Verwaltungsrechtspflege vorliegen. Diese liegt nicht vor, wenn Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, persön... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Zuerkennung der Verfahrenhilfe müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: zum Einen, dass der Beschuldigte außer Stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes die Kosten der Verteidigung zu tragen und zum Anderen, dass die kostenlose Beigabe des Verteidigers nur erfolgen darf, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, insbesondere einer zwec... mehr lesen...
Mit einem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 12.1.2001 wurde dem Antragsteller folgendes vorgeworfen: ?Der Beschuldigte, P. R., geb. am 28.05.1939, wohnhaft in 6424 Silz, hat als Mitpächter des Eigenjagdgebietes Silz/Kühtai, am Morgen des 10.04.2000 und 17.05.2000 im genannten Eigenjagdgebiet jeweils einen Birkhahn erlegt, obwohl am 10.04.2000 noch keine Schusszeit für Birkwild bestand und dieser Abschuss bis zum heutigen Tage der Jagdbehörde nicht gemeldet wurde; der Ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 51a Abs.1 VStG hat der Unabhängige Verwaltungssenat die Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers zu beschließen, wenn einerseits der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts selbst zu tragen, und wenn und soweit dies andererseits im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, v.a. im Interesse einer zweckentsprec... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, übermittelte dem Magistratischen Bezirksamt für den 16. Bezirk am 21.10.1999 eine Anzeige (gegen unbekannten Täter) wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). In dieser Anzeige vom 18.10.1999 heißt es, dass zwei Sicherheitswachebeamte am 6.10.1999 gegen 15.30 Uhr im Zuge ihres Fußstreifendienstes durch einen unbekannten Passanten auf das Haus in Wien, A-gasse, mit dem Hinweis aufmerks... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Zustandekommen eines Bescheides ist es erforderlich, dass er erlassen wird. Erst mit seiner Erlassung erlangt ein Bescheid rechtliche Existenz. Die Erlassung schriftlicher Bescheide hat durch Zustellung bzw Ausfolgung (§ 24 des Zustellgesetzes) zu erfolgen. Erlassen (oder: ergangen) ist ein Bescheid ab dem Zeitpunkt, ab dem eine rechtswirksame Zustellung vorliegt (vgl Walter-Mayer, Grundriss des Österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 6. Auflage, RZ 426 ff). Dem Datum... mehr lesen...
Rechtssatz: § 51a Abs. 1 VStG normiert zwei meritorische Voraussetzungen für die Zuerkennung der Verfahrenshilfe: Zum einen, dass der Beschuldigte außer Stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes die Kosten der Verteidigung zu tragen; die kostenlose Beigabe des Verteidigers darf allerdings zum anderen nur erfolgen, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsrechtspfle... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 29. Februar 1996, Zl 3-****-94, wurden über den Berufungswerber wegen zwei Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je 5 Tage) verhängt. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung lautet wörtlich wie folgt: "Ich lege gegen das Straferkenntnis Berufung ein und beantrage dessen Aufhebung. Weiters beantrage ich die Begründung: zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen zu dü... mehr lesen...
Rechtssatz: Vom Erfordernis der Beigabe eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung kann nicht mehr die Rede sein, wenn die Berufung infolge mangelnder fristgerechter
Begründung: zurückzuweisen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verfahrenshilfe darf nur bewilligt werden, wenn die zwei Voraussetzungen - der Beschuldigte ist außerstande, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes die Kosten der Verteidigung zu tragen und die kostenlose Beigabe des Verteidigers nur erfolgen darf, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsrechtspflege erforderlich ist - kumulativ vorliegen. Fehlt eine der Vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe sind: Daß der Beschuldigte außerstande ist, ohne eine Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes die Kosten der Verteidigung zu tragen; weiters daß die kostenlose Beigebung des Verteidigers nur erfolgen darf, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsrechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforde... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezieht der Beschuldigte lediglich eine Notstandshilfe, so ist eine Voraussetzung der Gewährung der Verfahrenshilfe, nämlich die Mittellosigkeit gegeben. Die weiter kumulativ notwendige Voraussetzung der Verfahrenshilfe und damit der kostenlosen Beigabe eines Verteidigers ist, daß dies im Interesse der Verwaltungsrechtspflege erforderlich ist. Dabei sind insbesondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, besondere persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tra... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezieht der Antragsteller auf Verfahrenshilfe ein behauptetes monatliches Einkommen von S 14.500,--, ist ledig, hat keine Sorgepflichten, muß S 2.000,-- Benützungsentgelt für den zur Verfügung gestellten Wohnraum bei den Eltern bezahlen und hat er behauptete Kreditrückzahlungsverpflichtungen im Betrag von S 9.200,--, so liegt Mittellosigkeit nicht vor und ist schon aus diesem Grund der Antrag auf Verfahrenshilfe abzuweisen und nicht weiter zu prüfen, ob auch die weitere gesetzl... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezieht der Beschuldigte ein monatliches Nettoeinkommen von S 16.500,--, zahlt bei den Eltern ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.000,--, hat keine Sorgepflichten, zahlt auf einen Kredit von S 250.000,-- Kreditrückzahlung von insgesamt S 9.200,--, liegt Mittellosigkeit nicht vor, so daß eine der kumulativ nach § 51a Abs 1 VStG notwendigen Voraussetzungen zur Verfahrenshilfe nicht vorliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Verfahrenshilfe im Sinne des § 51 a Abs 1 VStG ist durch den bloßen Umstand des Bestehens eines Bankkredites sowie der monatlichen Rückzahlungsraten nicht gerechtfertigt (in concreto lagen die Voraussetzungen der Zuerkennung der Verfahrenshilfe nicht vor, bei einem monatlichen Nettoeinkommen von S 15.300,--, dem Fehlen von Vermögen und Sorgepflichten sowie bei einem Kredit über S 400.000,-- bei monatlicher Rückzahlung von S 5.000,--). Schlagworte Verfahrenshilfe Straßenver... mehr lesen...
Dem Verwaltungsstrafakt 3-****-93 der Bezirkshauptmannschaft xx ist folgendes Geschehen zu entnehmen: Herr S****** E***** hat am 6. Mai 1993 um 00,30 Uhr den PKW FR ** RW auf der B *** im Gemeindegebiet **** A******* in Richtung G**** gelenkt. Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Strkm 4,8 wurde er bei dieser Fahrt von GrInsp P******** und BezInsp E*** angehalten. Von den einschreitenden Gendarmeriebeamten konnte dabei an dem Beschuldigten an Alkoholisierungsmerkmalen ein deutliche... mehr lesen...