RS UVS Niederösterreich 1996/04/19 Senat-PL-96-114

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Veröffentlicht am 19.04.1996
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Rechtssatz

Vom Erfordernis der Beigabe eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung kann nicht mehr die Rede sein, wenn die Berufung infolge mangelnder fristgerechter Begründung zurückzuweisen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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