Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 13. Juni 1994 wurde das auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates gegen die Mitbeteiligte eingeleitete Strafverfahren wegen einer Reihe von Übertretungen des KJBG gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt, weil nicht mit der für eine Bestrafung notwendigen Sicherheit das Vorliegen der vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen angenommen werden könne. Dagegen erhob das Arbeitsinspektorat (mit einer entsprechenden Begründung: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §67a Abs1 Z1;VStG §45 Abs1;VStG §51;
Rechtssatz: Auch wenn die Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz das Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen Übertretungen des KJBG gem § 45 Abs 1 Z 1 VStG) eingestellt hat, ist Sache des Berufungsverfahrens gem § 66 Abs 4 AVG (hier: über Berufung des Arbeitsinspektorates gegen die Einstellung), ob der Beschuldigte wegen d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 5. Jänner 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 31. Mai 1992 (durch ein im Spruch: näher bezeichnetes Verhalten) den öffentlichen Anstand verletzt und die Ordnung an einem öffentlichen Ort in ärgerniserregender Weise gestört. Sie habe hiedurch die Übertretungen nach § 1 des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes und na... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;EGVG Art9 Abs1 Z1;EGVG Art9 idF 1992/143 ;SPG 1991 §81 Abs1 idF 1992/662;VStG §1 Abs2;VStG §51;VStG §51h;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat Änderungen in den Rechtsvorschriften, die bis zur Erlassung des Berufungsbescheides eintreten, zu berücksichtigen, wenn es sich im betreffenden Fall um ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
I. 1. Das Straferkenntnis der erstinstanzlichen Behörde vom 26. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist: 14. Februar 1990). 2. Mit Schriftsatz vom 26. März 1992 teilte der Beschwerdeführer die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes Dr. M mit, stellte den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu bewilligen, und erhob gleichzeitig Berufung. Er begründete seinen Antrag auf Wiedere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VStG §51;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung von Rechtsmittelfristen erfordert von der Partei größtmögliche Sorgfalt. Diese Sorgfalt erfordert es, daß sich der Besch, wenn er schon die Übermittlung des ihm gegenüber ergangenen Straferkenntnisses an seinen Vertreter einer Mitarbeiterin überläßt, vergewissert, daß sein Auftra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße - vom 15. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Juni 1986 um 17.10 Uhr in Schwechat, Brauhausstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws, 1) den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt auf der Fahrt nicht angelegt gehabt, 2) es unterlassen, unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen, obwohl das Lichtbild den Besitze... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §51;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf die gegen ihn ergangene Strafverfügung ausdrücklich nur wegen ihres Ausspruches über die Strafen bekämpft, so ist es ihm verwehrt, im Verfahren vor dem VwGH die Schuldfrage aufzuwerfen (Hinweis E 5.11.1964, 1489/64, VwSlg 6478 A/1964; E 19.1.1965, 609/64). Schlagworte... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 23. Oktober 1986 legte die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 21. September 1986 um 02.45 Uhr im Stadtgebiet von Langenlois auf der Landeshauptstraße 55 (Gföhler Straße) einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei. Diese Strafverfügung ist infolge rechtzeitigen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten. Im Zuge des sodann ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §56;AVG §63 Abs1;VStG §24;VStG §46 Abs1;VStG §51;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: War der Besch im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses der Beh gegenüber durch einen Bevollmächtigten vertreten und ist das Straferkenntnis diesem weder zugestellt noch in der Folge tatsächlich an ihn weitergeleitet worden (zugekommen), so ist die Zustellun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier am 24. April 1988 in Wien begangener Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 schuldig erkannt und hiefür mit Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist übermittelte der Beschwerdeführer das von ihm ausgefüllte, für den Einspruch gegen eine Strafverfügung vorgesehene Formular Lager Nummer 193 a an die Erstbehörde. Unter der Rubrik "allfällige Be... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 16. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer am 23. Mai 1989 begangenen Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1983 schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) bestraft. Innerhalb der Berufungsfrist langte bei der Erstbehörde ein von der "N-KG" gezeichneter Schriftsatz mit folgendem wesentlichen Inhalt ein: "Wir bestätigen den Erhalt des Straferkenntnisses und teilen ihnen dazu mit, daß es mögli... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so hat die Beh die Berufung zurückzuweisen und darf eine materielle Entscheidung nicht erlassen. Wenn die Beh dem Besch im Berufungsbescheid überdies den Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, so wird dieser in seinen subjektiven Rechten verletzt (Hinweis E 22.6.1988, 87/02/0168, 0169; E 21.6.1989, 89/01/0204; E 22.2.1990, 90/1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;AVG §74 Abs2;AVG §75;VStG §24;VStG §51;VStG §64;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0174 1 Stammrechtssatz Liegt eine zulässige Berufung nicht vor, weil der Schriftsatz des Besch das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages nicht erfüllt, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es "als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kfz mit dem Kennzeichen ... der ... KG. nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 11. 8. 1989, vom Arbeitnehmer am 18. 8. 1989 übernommen, bekanntzugeben, wer dieses Kfz am 20. 6. 1989 um 05.23 in Wien 10., A 23 Höh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51;VStG §64;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2261/77 B VS 26. April 1979 VwSlg 9828 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Wenn sich ein Berufungsbescheid nach § 51 VStG 1950 sowohl auf den Schuldspruch als auch auf den Ausspruch über die Strafbemessung bezieht und wenn die Schuldfrage gesetzmäßig gelöst und lediglich die Strafe geset... mehr lesen...
I. (zur hg. Zl. 90/18/0050) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 11. Jänner 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 26. April 1989, Zl. Pst. 8751/Mg/88, mit welchem über den Beschwerdeführer Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen der Stra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §63;AVG §71 Abs1 lita;VStG §51;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/18/0051
Rechtssatz: Wurde das RM von Mitarbeiterinnen einer Autofahrerorganisation (hier: ÖAMTC) verspätet zur Post gegeben, so stell... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §63;AVG §71 Abs1 lita;VStG §51;VwGG §46 Abs1 impl;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/18/0051
Rechtssatz: Im Fall eines Vertretungsverhältnisses kann sich der Rechtsmittelwerber auf die zumutbare und nach der Sachl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §63;VStG §51;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/18/0051
Rechtssatz: Erteilt jemand einem anderen den Auftrag zur Verfassung des Textes eines RM, so bedient er sich nicht eines (bloße... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §63;VStG §51;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/18/0051
Rechtssatz: Ein Berufungswerber, der zwei Mitarbeiterinnen einer Autofahrerorganisation (hier: ÖAMTC) mit der Verfassung des Textes der Berufung und mit der Postaufgabe beauftragt, bedi... mehr lesen...
Im Spruch: des Straferkenntnisses des Magistrates Salzburg vom 1. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Z-GmbH (§ 9 VStG 1950) a) neun namentlich genannte ausländische Dienstnehmer beschäftigt, ohne daß für diese Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien, und b) die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse mit diesen Dienstnehmern per 19. Mai 1989 bis zumindest 6. Juni 1989 nicht angezeigt... mehr lesen...