RS Vwgh 1990/10/5 90/18/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §63;
AVG §71 Abs1 lita;
VStG §51;
VwGG §46 Abs1 impl;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/18/0051

Rechtssatz

Im Fall eines Vertretungsverhältnisses kann sich der Rechtsmittelwerber auf die zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht des Bevollmächtigten berufen

(Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977) und hätte daher in diesem Fall nicht zu überwachen, ob seinem an den Bevollmächtigten erteilten Auftrag, das RM zu verfassen und (rechtzeitig) zur Post zu bringen (oder bei der zuständigen Beh

abzugeben), entsprochen wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Stellung des Vertretungsbefugten Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter juristische Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180050.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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