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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/18/0051Rechtssatz
Ein Berufungswerber, der zwei Mitarbeiterinnen einer Autofahrerorganisation (hier: ÖAMTC) mit der Verfassung des Textes der Berufung und mit der Postaufgabe beauftragt, bedient
sich dieser Personen nicht gleichsam als Boten, weil sich die
Aufgabe des (bloßen) Boten eines RM darin erschöpft, das
diesbezügliche - fertig verfaßte, kuvertierte und frankierte und nicht erst anzufertigende - Schriftstück an eine bestimmte Stelle zu bringen (Hinweis E 28.11.1978, 1167/78, VwSlg 9706 A/1978).
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bote Stellung des Vertretungsbefugten Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180050.X01Im RIS seit
11.07.2001