Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Dem Inhaber einer Lenkerberechtigung muss die Bestimmung des § 5 Abs 4 lit a erster Satz und § 5 Abs 7 lit a StVO über das Verlangen einer Blutabnahme bekannt sein, weshalb der Meldungsl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der H.P.-AG. zu verantworten, daß diese AG. in ihrer für den Kleinverkauf von Waren bestimmten, örtlich näher beschriebenen Betriebseinrichtung in Wien am Samstag, dem 26. November 1988, vier namentlich genannten Arbeitnehmerinnen die Wochenendruhe nicht beginnend mit spätes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Mai 1990 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz (in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 190/1990) für schuldig befunden und nach der letztzitierten Gesetzesstelle mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) bestraft, weil sie sich nach Ablauf der dreimonatigen sichtvermerksfreien Aufenthaltsdauer, und z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0890/75 E 12. Dezember 1975 RS 3 Stammrechtssatz Die Kompliziertheit einer dem Bfr bekannten Vorschrift ist kein Schuldenausschließungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190332.X02 Im RIS seit 08.10.1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §2 Abs1;FrPolG 1954 §2 Abs2;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung muß von einem Fremden verlangt werden, daß er sich über die mit dem Aufenthalt von Ausländern im Gastland zusammenhängenden inländischen Rechtsvorschriften informiert und er sich daher das Unterbleiben ... mehr lesen...
Bezüglich des zum Teil identen Sachverhaltes und der bisherigen Verfahrensabläufe wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die beiden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1987, Zl. 87/16/0035, und vom 8. Feber 1990, Zl. 89/16/0044, verwiesen. Mit dem erstgenannten, die Beschwerdeführerin betreffenden Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 16. Jänner 1987, mit dem die Zollschuld kraft Gesetzes hinsichtlich der vom Schuldspruch 2. erfaßten Damenarmban... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §2;FinStrG §9;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Unkenntnis des G kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hinweis E 18.4... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juni 1984 stellte die erstmitbeteiligte Tiroler Gebietskrankenkasse fest, daß 1. der zweitmitbeteiligte H auf Grund seiner Tätigkeit als Zeitungszusteller beim Beschwerdeführer als Dienstgeber "ab 1972 bis 15.11.1982 der Sozialversicherungspflicht gem. § 4 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gem. § 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG)" unterlegen sei und 2. "für die Zeit von 1972 bis 21.11.1978 ... jedoch die Verjährung der Beiträge gem. § 68 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §33 Abs1 idF 1979/530;ASVG §34 Abs1 idF 1979/530;ASVG §68 Abs1 idF 1979/530;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0064 E 13. Juni 1989 RS 5 Stammrechtssatz Den Meldepflichtigen trifft eine Erkundigungspflicht. Insbesonders wird der Meldepflichtige gehalten sein, sich über die Vertretbarkeit seiner Rechtsauffassun... mehr lesen...
1) Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 9. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Jänner 1989 von 10,25 bis 11,30 Uhr (und länger) in Graz, Kalchberggasse 3, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" - ausgenommen Ladetätigkeit - geparkt, ohne eine Ladetätigkeit durchzuführen. Wegen der Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a St... mehr lesen...
1) Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. März 1989 von 9,15 bis 10,05 Uhr (und länger) in Graz, Kalchberggasse 1, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" - ausgenommen Ladetätigkeit - geparkt, ohne eine Ladetätigkeit durchzuführen. Wegen der Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO... mehr lesen...
Beachte Die Beschwerdefälle 90/03/0107 und 90/03/0111 wurden am 19.9.1990 im gleichen Sinne erledigt; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0046 90/03/0047 90/03/0052 Rechtssatz: Erteilt die zuständige Beh über ausdrückliche Anfrage dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (Zweigstelle eines Bundeslandes) eine Rechtsauskunft zur Frage der Rechtmäßigkeit der Kundmachung eines Verbotes nach der StVO, und beruft sich ein KFZ Lenker auf diese Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VStG §5 Abs2 idF 1987/516;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Beschwerdefälle 90/03/0107 und 90/03/0111 am 19.9.1990 im
gleichen Sinne erledigt; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0045 2 Stammrechtssatz Erteilt die zuständige Beh über ausdrückliche Anfrage dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 7. September 1988 wurde der Beschwerdeführer u.a. der Übertretungen nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 sowie nach § 102 Abs. 5 lit. a und § 102 Abs. 5 lit. b KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 17. Dezember 1986 um 19.35 Uhr in Y vor dem Haus X-straße 1b gegenüber einem besonders geschulten und ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung der Atemluft auf Alko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):99/02/0310 E 22. März 2002 RS 1 (RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO idF BGBl 1986/105 kann auch in der Schuldform der... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 17. April 1988 um 10.45 Uhr in X im Revier A, Abt. n1, des Stiftes Y ohne Zustimmung des Erhalters der Forststraße auf einer Forststraße geritten und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, in der Fassung der Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: FG), begangen. Über den Beschwerdeführer wurde gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Wer Wald zum Zweck des Reitens benützt, darf dies grundsätzlich nur auf den in dieser Hinsicht gekennzeichneten Wegen tun. Dabei hat sich der betreffende Reiter Kenntnis über den Verlauf der erlaubten Strecke zu verschaffen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Oktober 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 30. Jänner 1989 um 14.50 Uhr in Wien 10, Wiedner Gürtel 1b, ein dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 190; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2 Stammrechtssatz Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 190;
Rechtssatz: Von einem Kfz-Lenker muß verlangt werden, daß er über die Rechtsvorschriften - auch Abgabenvorschriften - die er beim Lenken eines Kfz zu beachten hat, ausreichend orientiert ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X05 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 15. November 1988 bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort zuletzt abgestellt habe, sodaß es dort am 8. November 1988 um 12.15 Uhr gestanden sei, und habe dadurch ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 24.5.1989, 89/02/0010) kann die zB von einem Organ der (zuständigen) Behörde erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums von Bedeutung sein, wenn auch die Unkenntnis oder irrige Auslegung von Bestimmungen de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. November 1987 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der N-Automatenvertriebsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, "daß diese zumindestens am 24. Jänner 1986 in T, Hauptplatz 43, über öffentlichem Grund in der Gemeinde 2 Automaten (Zuckerl- bzw. Spielautomaten) angebracht und hiedurch einen Gebrauch ausgeübt hat, ohne im Besitz der hiefür erf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. November 1987 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der N-Automatenvertriebsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, "daß diese zumindestens am 24. Jänner 1986 in T, am Haus X-Straße - Ecke Y-Straße, über öffentlichem Grund in der Gemeinde vier Automaten (Zuckerl- bzw. Spielautomaten) angebracht und hiedurch einen Gebrauch ausgeübt hat, ohne im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der vertretungsbefugte Gesellschafter einer GmbH ist jedenfalls auf Grund seiner Tätigkeit verpflichtet, sich über die seine berufliche Tätigkeit betreffenden einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Kenntnis zu verschaffen. Er darf daher nicht darauf vertrauen, daß im Stillschweigen der Gd die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis gelegen sei (Hinweis ... mehr lesen...
Index: L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §1 Abs2 TPB Z30;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §1 Abs3 TPB Z30;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §15 Abs1 lita;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990050048.X01 Im RIS seit 24.04.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines G kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hinweis E 12.3.1969, VwSlg 7528 A/1969); selbst guter Glaube stellt dann den angeführten Schuldausschließungsgrund nicht her, wenn es Sache der... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer wurde mit Strafverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29. Dezember 1988 und 25. Jänner 1989 wegen insgesamt vier Übertretungen nach § 7 VStG 1950 in Verbindung mit §§ 42 Abs. 1 und 12 Abs. 1 TJG 1983 bestraft, weil er vorsätzlich zwei namentlich bezeichneten Jagdgästen, welche nicht im Besitz eines Jagderlaubnisscheines gewesen seien, die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach dem TJG 1983 dadurch erleichtert habe, daß er als Mitpächter einer bes... mehr lesen...
Index: L65007 Jagd Wild Tirol24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 litc;JagdG Tir 1983 §12 Abs1;JagdG Tir 1983 §42 Abs1;StGB §137;StGB §139;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0126
Rechtssatz: Was den Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit b AVG anlangt, so ging die Behörde zu Recht dav... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-GesmbH in Y verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 25. Juni 1987 bis 11. April 1988 in X, einen Lebensmittelmarkt ohne gewerbebehördliche Genehmigung nach § 77 GewO 1973 betrieben habe, obwohl dieser Lebensmittelmarkt infolge des Lärms der Zulieferfahrzeuge und infolge seiner großen ... mehr lesen...