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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;Rechtssatz
Wer Wald zum Zweck des Reitens benützt, darf dies grundsätzlich nur auf den in dieser Hinsicht gekennzeichneten Wegen tun. Dabei hat sich der betreffende Reiter Kenntnis über den Verlauf der erlaubten Strecke zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100221.X07Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.08.2016