RS Vwgh 1990/5/23 90/17/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 190;

Rechtssatz

Von einem Kfz-Lenker muß verlangt werden, daß er über die Rechtsvorschriften - auch Abgabenvorschriften - die er beim Lenken eines Kfz zu beachten hat, ausreichend orientiert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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