Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 190;Rechtssatz
Von einem Kfz-Lenker muß verlangt werden, daß er über die Rechtsvorschriften - auch Abgabenvorschriften - die er beim Lenken eines Kfz zu beachten hat, ausreichend orientiert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010