RS Vwgh 1990/5/23 90/17/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 190;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1809/60 E 31. Jänner 1961 VwSlg 5486 A/1961 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist (Hier: im Zusammenhang mit §§ 36 Abs 3 und 34 Abs 1 ASVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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