Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs2;Rechtssatz
Der vertretungsbefugte Gesellschafter einer GmbH ist jedenfalls auf Grund seiner Tätigkeit verpflichtet, sich über die seine berufliche Tätigkeit betreffenden einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Kenntnis zu verschaffen. Er darf daher nicht darauf vertrauen, daß im Stillschweigen der Gd die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis gelegen sei (Hinweis E 28.2.1986, 85/17/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050046.X06Im RIS seit
24.04.1990