RS Vwgh 1992/2/11 92/11/0024

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

FleischUG 1982 §50 Z9;
FleischUV 1984 §23;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zweifellos als grob fahrlässig anzusehen, wenn ein Fleischuntersuchungstierarzt übersieht, daß bei den von ihm untersuchten Schweinehälften die Augen noch nicht entfernt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110024.X01

Im RIS seit

05.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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