Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FleischUG 1982 §50 Z9;Rechtssatz
Es ist zweifellos als grob fahrlässig anzusehen, wenn ein Fleischuntersuchungstierarzt übersieht, daß bei den von ihm untersuchten Schweinehälften die Augen noch nicht entfernt worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110024.X01Im RIS seit
05.03.2001Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010