RS Vwgh 1992/2/20 90/19/0566

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die im § 25 Abs 3 lit e PaßG umschriebene Annahme setzt nicht voraus, daß dem Sichtvermerkswerber in diesem Zusammenhang schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190566.X04

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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