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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Eine Umschreibung des Tatbildes in der Begründung allein widerspricht den Bestimmungen des § 44 a lit a VStG.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitSpruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040249.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009