Stellt die festgesetzte Strafe ohnehin bereits die Mindeststrafe dar, so kann eine weitere Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse keine weitere Strafherabsetzung bewirken.
Schlagworte Mindeststrafe; Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse; Strafherabsetzung