Rechtssatz: Richtet sich ein Einspruch nur gegen das Strafausmaß oder die Kostenentscheidung, so hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungsbefugnis der Behörde ist somit beschränkt auf eine Bestätigung der Strafe, eine Herabsetzung derselben oder ein gänzliches Absehen der Strafe bzw. des Kostenabspruchs. Der Ausspruch einer höheren Strafe durch die Erstbehörde ist, zumal es sich um ein eingeschränktes Rechtsmittel des Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs.4 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Omnibusse und dgl.) auf Freilandstraßen (dazu zählen auch Autobahnen) nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten (s. UVS-Steiermark v. 23.9.2004, 30.18-20/2004). Das Schutzziel des § 18 Abs.4 StVO ist primär in der Überholmöglichkeit von Fahrzeugen mit größeren Längsabmessungen zu erblicken. Die gesetzliche Bestimmung des § 18 Abs.4 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Tatzeit: 18.5.2004 um ca 17.15 Uhr Tatort: Innsbruck, Innrain in nordöstlicher Richtung auf der Höhe des Hauses Innrain Nr 7 Fahrzeug: LKW, XY 1. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständi... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben am 06.07.2001 um 18.15 Uhr in Wien, S-Str. ? L-brücke Ausfahrt Tiefgarage den Gehsteig mit einem Fahrrad in der Längsrichtung befahren, obwohl dies verboten ist. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 68 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 3 lit a StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe von ? 58, falls diese unein... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit sich der Berufungswerber darauf beruft, er habe irrtümlich ? und zugleich unbestritten vorwerfbar ? angenommen, die im Eigentum der Wiener Linien stehenden Unfallörtlichkeit (Ausfahrt der Tiefgarage) sei keine Straße mit öffentlichem Verkehr gewesen, übersieht er, dass er damit im Vergleich zur richtigen Einschätzung des Falles keinen geringerwertigen Sorgfaltsmangel geltend macht, hätte er bei Zutreffen seiner irrigen Ansicht doch eine für den allgemeinen (öffentlichen)... mehr lesen...
Die Berufungswerberin ist von einem Sicherheitswacheorgan angezeigt worden, weil sie das Fahrzeug VW Golf mit dem behördlichen Kennzeichen W-73 am 10.4.2002 um 12.35 Uhr in Wien, M-straße im Bereich von weniger als 5 Meter vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder abgestellt habe. Mit erstbehördlicher Strafverfügung vom 26.4.2002, MA 67-RV- 57150/2/7, ist ausgesprochen worden, dass sie dadurch § 24 Abs 1 lit d StVO 1960 verletzt habe und wurde deswegen über sie in Anwend... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gleichzeitige Anwendung des Erschwerungsgrundes des § 33 Z 2 StGB und von Zwecken der ?Spezialprävention" erfordert es, auf Grund bestimmter Tatsachen mit ausreichender Sicherheit annehmen zu können, dass der Strafzweck, eine Person zur Einsicht und zur Einhaltung der Vorschriften zu bringen (zu den genannten Gründen der ?Spezialprävention" vgl. VwGH vom 22.4.1997, 95/04/0174), nur mit solchen Strafen erreicht werden kann, die höher sind als jene, die bisher verhängt wurden... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Lenker des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen dieses laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorganes am 04.11.1999 in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Graz, vor dem Haus Radetzkystraße Nr. 8, geparkt und die von ihm laut Automatenparkschein bezahlte Parkzeit, die um 10.04 Uhr geendet hat, bis 10.36 Uhr überschritten, wodurch die vorgeschrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Tatverhalt einer Abgabenverkürzung nach § 2 Stmk ParkgebG muss nicht angegeben werden, bis zu welchem Zeitpunkt die Parkzeit mit dem verwendeten Parkschein bezahlt war, und dass diese bezahlte Parkzeit durch das zur Last gelegte Parken überschritten wurde. Tatbestandsmerkmal ist lediglich der Zeitraum, in dem das Fahrzeug nach den erwiesenen Beobachtungen in der gebührenpflichtigen Kurparkzone ohne (richtig entwerteten) Parkschein geparkt war. Daher konnte der erstinstanzlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Kursorische Auflistung von vielen Übertretungspunkten. Keine Veranlassung für den Verwaltungssenat, diese in einem aufwändigen Ortsaugenschein aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gebotes einer sparsamen Verwaltungsführung zu rekonstruieren. mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Jagdberechtigter (Jagdpächter) im Jagdrevier "Th Akademie", Reviernummer 125250555, nicht für die Erfüllung des rechtskräftigen für das Jagdjahr 1994/95 gültigen - Abschußplan gesorgt, obwohl dieser Abschußplan ein Pflichtabschußplan sei, der sowohl in Qualität als auch in Quantität zu erfüllen sei. Von den laut o.a. Abschußplan festgesetzten 1 Abschuß bei Rotwi... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 56 Abs 2 Stmk JG ergibt sich, daß es in jedem Jagdgebiet nur einen Abschußplan für Schalenwild und einen solchen für Auer- und Birkwild gibt. Daher wird nur eine Übertretung (nach dieser Bestimmung) begangen, wenn der Abschußplan für Schalenwild am Ende der Jagdzeit durch nicht vollständigen Abschuß nicht erfüllt ist. Erstreckt sich daher die Nichterfüllung auf mehrere Schalenwildarten (Geweihträger, Hornträger, Schwarzwild), so ist dies bei der Bemessu... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zweck der Bestimmung des § 7 Abs 1 ARG ist es sicherzustellen, daß den Arbeitnehmern an Feiertagen eine entsprechende Ruhezeit eingeräumt wird, wobei es die Pflicht des Arbeitgebers ist, die diesbezüglichen Bestimmungen genauestens einzuhalten. Bei Nichtgewährung der gesetzlichen Feiertagsruhe wird unmittelbar in die Rechte der Arbeitnehmer auf Gewährung der erforderlichen Ruhezeit eingegriffen. Die genannte Bestimmung ist genauestens einzuhalten und unterliegt keinesfalls ... mehr lesen...
Rechtssatz: Mehr als fünf Jahre zurückliegende Verwaltungsstrafsachen gelten als getilgt und dürfen jene Verwaltungsstrafen, hinsichtlich welcher zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Strafbemessung bereits Tilgung eingetreten ist, bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden (VwGH 21.2.1990, 89/03/0113, 19.9.1990, 90/03/0137). Stellt sich im Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der Wegfall eines erheblichen Teiles der als erschwerend bei der Strafbemessung in e... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als Geschäftsführer der F-Beteiligungs GesmbH, der Aufstellerin und Eigentümerin, bis zum 12. Februar 1996 unterlassen, die Vergnügungssteuer für den am Standort Wien, R-gasse, gehaltenen "N" für den Monat Februar 1996 im Betrag von 3.000,-- S einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem Betrag von 3.000,-- S verkürzt und eine Verwaltungsübertretung bega... mehr lesen...
Rechtssatz: Strittig ist ausschließlich die Rechtsfrage, ob das Fortbewegen eines Fahrrades derart, daß auf dem Sitz des Fahrrades sitzend durch Abstoßen vom Boden mit den Füßen Schwung geholt wird, als Lenken bzw Fahren iSd zitierten Gesetzesbestimmungen zu qualifizieren ist. Mit dieser Frage hat sich der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 1993, VwSen-101092/9/Fra/Ka, auseinandergesetzt und festgestellt, daß die Fortbeweg... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtet sich ein Einspruch nur gegen das Ausmaß oder die Kostenentscheidung der Strafverfügung, so hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungsbefugnis der Behörde ist somit beschränkt auf eine Bestätigung der Strafe, eine Herabsetzung derselben oder ein gänzliches Absehen der Strafe bzw des Kostenabspruchs. Der Ausspruch einer höheren Strafe durch die Erstbehörde ist, zumal es sich um ein (eingeschränktes) Rechts... mehr lesen...
Beachte VwSen-280068 v. 11.5.1995 Rechtssatz: Was die als verletzt zugrundegelegten Rechtsvorschriften (§ 31 Abs.2 lit.p ANSchG; § 22 Abs.3 BArbSchV und § 46 Abs.5 AAV) anbelangt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses verwiesen. Vor dem Hintergrund dieser hier anzuwendenden Rechtslage steht aber fest, daß die objektiven Tatbilder der angelasteten Verwaltungsübertretungen, nämlich 1. die Benützung eines entgeg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 20.1.1993 von 10.17 Uhr bis 10.32 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug der Marke VW-Käfer mit dem behördlichen Kennzeichen in Innsbruck, Sterzinger Straße 8, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt, ohne daß durch Verwendung eines Parkscheines der Stadtgemeinde Innnsbruck die Kurzparkzonenabgabe entrichtet worden wäre. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach §6 Abs1 lita des Tiroler Ku... mehr lesen...
Rechtssatz: Verläßt der Beschuldigte mit seinem Firmenfahrzeug das österreichische Bundesgebiet mit einem nicht dem Gesetz entsprechenden internationalen Unterscheidungszeichen für Österreich (Nichterfüllung der gemäß § 80 KFG normierten Mindestgröße), so kann im Bereich dieser verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Rechtsmittelwerberin mit Straferkenntnis vom 1.12.1992, Zl 3-*****-92, schuldig, am 24.9.1992, 15,15 Uhr, es als gewerberechtliche Geschäftsführerin der D Gesellschaft mbH zu verantworten zu müssen, daß diese Gesellschaft im Standort **** xx, G***** M****, Stand 14 (ParzNr ***/1 der KG xx) das konzessionierte Gastgewerbe gemäß §199 Abs1 Z3 und 4 Gewerbeordnung 1973 in der Betriebsart "Buffett" durch den Ausschank von Bier und Kaffee, die Verabreic... mehr lesen...
Rechtssatz: Sog. "Erinnerungslücke" über 12 Stunden Dauer medizinisch nicht begründbar, wenn weder eine Gehirnerschütterung noch andere Krankheitsvorgänge vorliegen; vielmehr: "Ganser-Syndrom": Vortäuschung einer psychischen Störung durch Vorbeireden, falsches Handeln und scheinbares Nichtwissen (Pseudodemenz), um sich einer forensischen Beurteilung bzw. Bestrafung zu entziehen. Kein Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit. Herabsetzung der verhängten Geldstrafe von 5.000 S auf 3.000 S, wenn bi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13. Oktober 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten A O wegen Übertretung nach §367 Z26 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) iVm dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 18. April 1989, 12-B-*****, gemäß §367 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 2.50... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer erdrückenden Beweislage kommt einem Geständnis kein Gewicht zu, es kann daher nicht als Milderungsgrund berücksichtigt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei mittels Radarmessung festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung sind bei einem Meßwert von unter 100 km/h stets 5 km/h (3 km/h Meßfehlergrenze und 2 km/h sicherheitswert) abzuziehen, sodaß im vorliegenden Fall bloß von einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit von 76 km/h auszugehen war, was wiederum zur Folge hatte, daß die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h lag. Es wäre sonach auch die Verhängung eines Organmandates gerechtfertigt gewes... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich kein Rechtsanspruch darauf besteht, daß die Behörde hinsichtlich der von ihr mittels Verordnung als anonymverfügungsfähig erklärten Delikte auch tatsächlich stets im Wege einer solchen Anonymverfügung vorgeht, so darf sie in einem Straferkenntnis hinsichtlich der Strafhöhe ohne besondere
Gründe: dennoch nicht von jenem Strafausmaß abweichen, das verordnungsmäßig für jenen Fall festgelegt wurde, daß die Tat durch Anonymverfügung verfolgt wird. Stattgabe bezüglich Straf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe, wie am 30.3.1992 festgestellt wurde, im Gemeindegebiet R********, KG R, auf den Grünlandparzellen Nr 1408, 1409, 1412 und 1413, ca 20 bis 30 m nördlich des landwirtschaftlichen Anwesens R Nr **, Müll (mehrere Autowracks, Autobatterien und Autoreifen) abgelagert, somit Müll im Grünland außerhalb von Müllablagerungsplätzen abgelagert und dadurch eine Verunreinigung im Grünland verursacht, obwohl dies im... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §20 Abs2 der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 6.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 162 Stunden) verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er sei am 4.11.1990 um 18,00 Uhr im Ortsgebiet von W******* auf der Hauptstraße nächst dem Haus Nr 172 aus Richtung K************* kommend in Richtung W*********** mit dem PKW Kennzeichen **-***M im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwin... mehr lesen...
Rechtssatz: § 29a VStG bietet keine Möglichkeit, das Berufungsverfahren an jenen UVS zu übertragen, in dessen Sprengel der Berufungswerber seinen Wohnsitz hat. Herabsetzung der Geldstrafe wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 68 km/h von 6.000 S auf 4.000 S wegen Nichtberücksichtigung des Milderungsgrundes der bisherigen Unbescholtenheit und jener Milderungsgründe, daß die Tat aus achtenswerten Beweggründen und vor Vollendung des 21. Lebensjahres begang... mehr lesen...
Rechtssatz: Grobschlägiger Nystagmus von 13 Sekunden rechtfertigt die Annahme eines Blutalkoholgehaltes von mindestens 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Keine Unschlüssigkeit des Gutachtens des Amtssachverständigen. Herabsetzung der Geldstrafe angesichts der bloß geringfügigen Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes, des Umstandes, daß von einem alkoholisierten Radfahrer nicht die gleiche Gefahr wie von einem Kraftfahrzeuglenker ausgeht, sowie der Nichtberücksichtigung der bisherigen Unb... mehr lesen...