Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 2. August 1985 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, sie habe als im Sinne des § 9 VStG 1950 Verantwortlicher in ihrer Eigenschaft als Marktleiter der S-Gmbh & Co KG verbotenerweise am gesetzlichen Feiertag, dem 8. Dezember 1984 (Maria Empfängnis), die werdende Mutter C beschäftigt. Die mitbeteiligte Partei habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne einen Lenker beigestellten und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen Au... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Jänner 1988, Zl. 86/08/0185, verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde ausgeführt, daß die von der belangten Behörde vorgenommene Beurteilung des Verschuldens der mitbeteiligten Partei als bloß geringfügig nicht zutreffe, eine Ungewißheit hinsichtlich der Rechtslage könne der mitbeteiligten Partei nicht zugute gehalten werden. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen A... mehr lesen...
Nachdem eine auf den Beschwerdeführer lautende Bewilligung zur Haltung gefährlicher Tiere (vier Geparde, vier Ozelote, ein Puma) rechtskräftig widerrufen (Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde S vom 30. September 1988) und ein Antrag des Beschwerdeführers auf Haltung von gefährlichen Tieren (ein Puma, zwei Geparde, neun Ozelote, fünf Servale) rechtskräftig abgewiesen worden war (Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde S vom 11. Mai 1989), wurde dem Beschwerdeführer mit Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine als Erschwerungsgrund zu berücksichtigende einschlägige Vorstrafe muß bereits zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat rechtskräftig - wenn auch lediglich formell rechtskräftig - sein (Hinweis E 14.9.1984, 84/03/0024; E 10.11.1986, 86/10/0163; E 29.12.1986, 86/10/0132, 0146). Schlagworte Erschweren... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte weist bereits fünf einschlägige Vorstrafen auf, ist auch sonst verkehrsstrefrechtlich nicht unbescholten und wurde zuletzt mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- rechtskräftig bestraft. Schlagworte Ermessen besondere Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 idF 1978/117; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1204/79 E 12. Mai 1980 RS 4 Stammrechtssatz Erst die Abwägung von Erschwerungs- und Milderungsgründen erlaubt die Strafbemessung. Die
Begründung: der Strafbemessung muss, will sie den Bescheid von einem Begründungsmangel freihalten, daher jeweils ausdrücklich auch zur Frage des Vorliegens von Milderungsgründen Stellung n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme der belBeh, die von der Strafdrohung des MSchG geschützten Interessen seien deswegen nur unerheblich gefährdet worden, weil die Übertretung nur über Drängen der geschützten Person begangen worden sei, ist verfehlt, weil das von der Strafdrohung geschützte Interesse in der Vermeid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1955 §103 Abs2;KFG 1955 §103a Abs1 Z3;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Vorwurf einer Übertretung des §103 Abs2 KFG ergibt sich nicht zwingend die Behauptung, es sei die Vermietung mit Lenkerbeistellung erfolgt. Schlagworte Ermessen VwRa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Beachte Serie: Am 25.4.1990 wurden die Beschwerdefälle 90/03/0011 und 90/03/0012 im gleichen Sinne erledigt.
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde über den Beschuldigten eine höhere Strafe im Vergleich mit der Strafe wegen derselben Übertretung mit früherem Tatzeitpunkt verhängt hat, um im Hinblick auf fünf einschlägige Vorbeanstandungen ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 7. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 13. Oktober 1987 um 10.00 Uhr von einem Beamten des GPK X dienstlich festgestellt worden sei, als Gewerbetreibender an der Schulbushaltestelle in der A-Straße 15, nächst der "Firma" A in Y 2 Warenautomaten, gefüllt mit Kaugummi und Zuckerl, angebracht, und dadurch die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl diese mit V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Es bildet keinen Milderungsgrund, daß dem Beschwerdeführer die von ihm verletzten Rechtsvorschriften als strittig und ohne nähere Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen seitens der zuständigen Rechtsträger erlassen erscheinen. Ebenso ist es für die Strafbemessung bedeutungslos, daß gewerbliche Täti... mehr lesen...
Am 8. September 1988 langte beim Arbeitsamt Salzburg eine von der Firma A-GmbH stammende Meldung ein, wonach das Beschäftigungsverhältnis mit dem deutschen Staatsbürger R am 31. Dezember 1987 geendet habe. Erhebungen dazu ergaben, daß - wie bereits früher gemeldet - seit 1. Jänner 1987 der Beschwerdeführer gemäß § 9 VStG 1950 bei der A-GmbH für die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) verantwortlich war. Gegen eine in der Folge vom Magistrat Salzburg gegen den B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Hat es der Besch im Verwaltungsstrafverfahren unterlassen (obwohl er wiederholt Gelegenheit dazu hatte, etwa in seinem Einspruch gegen die Strafverfügung oder in seiner Berufung gegen das Straferkenntnis), auf Umstände hinzuweisen, welche die verhängte Geldstrafe (hier: in Höhe von 500 S)... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich vom 28. Juni 1988 bis 27. Dezember 1988 im Gebiet der Republik Österreich unerlaubt, nämlich ohne den für diesen Zeitraum erforderlichen Sichtvermerk zu besitzen, aufgehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, begangen. Gemäß § 14 Abs.1 leg. cit. wurde über ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §2 Abs1;VStG §19;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Einwendung der entschiedenen Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190142.X01 Im RIS seit 02.04.1990 mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1987 wurde der X-AG die wasserrechtliche Bewilligung zur Adaptierung bzw. Erweiterung der werksinternen Vorreinigungsanlagen für die Kokereiabwässer im Werk B sowie zur Ableitung der Kokereiabwässer über eine eigene Rohrleitung zur Regionalkläranlage in A unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen bewilligt. Gemäß der Auflage Punkt 5 dieses Bescheides darf die Einleitung der Kokereiabwässer nur in die Biologie der Kläranlage erfolgen; Aufl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32;StGB §33;StGB §34;StGB §35;VStG §19;
Rechtssatz: Gem § 19 VStG sind bei der Strafbemessung § 32 bis § 35 StGB sinngemäß anzuwenden; Erwägungen der Generalprävention haben danach bei der individuellen Strafzumessung keine Rolle zu spielen. Schlagworte Rücksichten der Generalprävention European Case Law Iden... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (in der Folge: BH genannt) vom 31. August 1989 bestätigt, mit dem über die Beschwerdeführerin gemäß § 18 Abs. 3 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. 1976/6 (SPG), eine Arreststrafe in der Dauer von 7 Tagen verhängt worden war, weil sie sich am 28. April 1989 um 22.25 Uhr an der B 202 in C auf der Höhe... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §4;VStG §19;
Rechtssatz: Ausf über die Ermessensentscheidung der Beh im konkreten Fall eine Primärarreststrafe zu verhängen. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe ... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §4;StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei Bestrafung wegen einer Übertretung des Vlbg SittenpolG sind bei der Strafbemessung auch Vorstrafen, die nicht im Geltungsbereich de... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §4;VStG §19;
Rechtssatz: Wenn die Beh die Frage der Gewerbsmäßigkeit der Begehung der Tat ausschließlich auf Grund des professionellen Vorgehens bejaht, liegt kein Verstoß gegen das DOPPELVERWE... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei TirolL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §19 Abs1 lita;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §4;StGB §33 Z2;VStG §19; Rechtss... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 10. November 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es, wie am 23. Juni 1987 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt auf einer näher bezeichneten Baustelle festgestellt worden sei, "als Verantwortlicher der Firma K" mit dem Standort G. unterlassen, dafür zu sorgen, daß 1.) beim Haus C das Schutzgerüst mit einer so hohen Blende ausgestattet ist, daß ein weiteres... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs1;AAV §70 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litf;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §70 Abs3;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des der Beh bei der Strafbemessung eingeräumten Ermessensspielraumes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190070.X01 Im RIS se... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, vom 2. Jänner 1989, wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, als Eigentümer der Kleingarage auf der Liegenschaft in Wien 15, X-gasse, in der Zeit vom 29. Juni 1988 bis 3. November 1988 bestimmte, ohne baubehördliche Bewilligung vorgenommene Abweichungen von den Bauvorschriften, für die eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt worden sei, nicht beseitigt zu haben. Er habe dad... mehr lesen...