RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0093

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 idF 1978/117;

Rechtssatz

Die Behörde darf in die Strafbemessung Überlegungen der Spezialprävention und Generalprävention einbeziehen.

Schlagworte

Rücksichten der Generalprävention

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020093.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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