Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. August 1989 enthält folgenden Spruch: "Das Arbeitsinspektorat Graz hat am 20.4.1989 bei einer Überprüfung der Baustelle G., A.-Straße, festgestellt, daß bei folgenden Dienstnehmern der "S. Gesellschaft m.b.H." die Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich überschritten wurde: 1.) L.H., am 29.3.1989, 10 Stunden, 30 Minuten, am 5.4.1989, 13 Stunden, a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 7 Stammrechtssatz Hat es der Bf unterlassen, in der Beschwerde im Hinblick auf die Strafbemessung seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse sowie seine Sorgepflichten anzugeben, kann von der Wesentlichkeit des vom Bf ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §9;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Strafen für die einzelnen Taten kommt es nicht auf den Unrechtsgehalt des Gesamtverhaltens des Täters, sondern auf den der jeweiligen Übertretung an. Es ist daher im konkreten Fall auf das Ausm der Arbeitszeitüberschreitungen bei jedem einzelnen Delikt abzus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §19;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 25.4.1990, 88/03/0236) muß eine als Erschwerungsgrund zu berücksichtigende einschlägige Vorstrafe bereits zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat rechtskräftig - wenn auch lediglich formell rechtskräftig - sein. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 14. Februar 1988 um ca. 2.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn gemäß § 99 Abs.1 lit. a StVO 1960 eine Geldstrafe von S ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 75 a KFG 1967 schuldig erkannt, weil er am 30. Juni 1989 um 14.03 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Weiz gelenkt habe, obwohl ihm zum damaligen Zeitpunkt das Lenken von Motorfahrrädern mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. Juni 1989, Zl. 11 F 2 B 52-89, untersagt gewesen sei. Hiefür wurde über ihn ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §55 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/03/0113 2 Stammrechtssatz Nach § 55 Abs 2 VStG dürfen jene Verwaltungsstrafen, hins welcher zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Strafbemessung bereits Tilgung eingetreten ist, bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 11.4.1983, 83/10/0058). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Schuld des Besch ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt (Hinweis E 31.1.1990, 89/03/0084). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Europ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 7 Stammrechtssatz Hat es der Bf unterlassen, in der Beschwerde im Hinblick auf die Strafbemessung seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse sowie seine Sorgepflichten anzugeben, kann von der Wesentlichkeit des vom Bf ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §42 Abs2 Z3 litc;VStG §55 Abs1;VStG §55 Abs2;
Rechtssatz: Hat die belBeh gem § 55 Abs 2 VStG das von der Behörde erster Instanz als erschwerend gewertete Straferkenntnis bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt, so hat sie näher darzulegen, warum sie dennoch die von der Behörde erster Instanz verhängte Geldstrafe in voller Höhe aufrecht erhielt (Hinweis E 13... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 15. September 1987 um 10.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne eine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen, weshalb gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0522/69 E 21. Mai 1970 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht verpflichtet, in die
Begründung: der Strafbemessung die Vorstrafen des Bestraften einzeln aufzunehmen, da sie dem Bestraften bekannt sein müssen. (Hinweis auf E vom 3.4.1967, Zl. 1694/66) Schlagworte Erschwerende und milder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;StGB §33 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: In Anbetracht des Vorliegens wiederholter Vorstrafen des Besch wegen Übertretungen der Verkehrsvorschriften, insbesondere acht einschlägiger, woraus der Schluß gezogen werden kann, der Besch sei nicht gewillt, die Vorschriften über das Lenken von Kfz einzuhalten, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk (kurz: MBA) vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.500,-- (Ersatzarreststrafe drei Tage) verurteilt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der N-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft am 1. Dezember 1987 auf der Baustelle in 1190 Wien, X-Gasse/A-Straße die polnische Staatsangehörigen B und P, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §1 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet der Änderung der Bestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG durch die Nov BGBl 1988/231 (diese Nov ist am 1.7.1988 in Kraft getreten) zwischen dem Zeitpunkt der Tat (1.12.1987) und der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 5. Juli 1988 um 10.30 Uhr auf der A-Brücke in Wien als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Verbotszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 10a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 900,-- (Ersat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Oktober 1988 gegen 19.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in A einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 10.00... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 29. April 1988 um 15.40 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle der Autobahn A 21 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a, § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Stunden)... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Die Behörde überschreitet bei der Bemessung einer im unteren Bereich der Strafdrohung des § 99 Abs 3 lit a StVO liegenden Geldstrafe von S 700,-- nicht ihren Ermessensspielraum. Schlagworte Ermessen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a idF 1964/204 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VStG §19;
Rechtssatz: Hat der Besch die zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca 50 km/h überschritten, so überschreitet die Behörde bei der Bemessung der (im unteren Bereich der Strafdrohung liegenden) Geldstrafe von S 900,-- n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 litc;KFG 1967 §134;VStG §19 idF 1978/117;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- überschreitet die Behörde nicht ihren Ermessensspielraum, weil eine derartige Strafe im Hinblick auf die Strafdrohung des § 134 Abs 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §102 Abs1 idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 idF 1971/274;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Strafdrohung des § 99 Abs 1 StVO bis zu S 50.000,-- ist eine Überschreitung des Ermessensspielraumes durch die Behörde bei Festsetzung einer Geldstrafe von S 10.000,-- nicht zu erkennen. European C... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage und 8 Stunden) bestraft. Gegen diesen Bescheid, und zwar nur gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe, richtet sich die vorl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Führt der Zulassungsbesitzer aus, daß im Betrieb zahlreiche LKWs und PKWs seien, ihm passiere es fallweise, daß er nicht wisse, wer nun gerade welches Fahrzeug lenke, es sei durchaus üblich, daß Fahrzeuge am selben Tag auch von verschiedenen Personen gelenkt wurden, so ist dieses Vorbringen nicht geeigent, einen b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 2 VStG ist bei der Strafbemessung auf das Verschulden besonders Bedacht zu nehmen, das Gesetz fordert jedoch keineswegs in jedem Falle auch ausdrückliche Angaben über den Grad einer dem Täter zur Last fallenden Fahrlässigkeit. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Um... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0113 7 Stammrechtssatz Hat es der Bf unterlassen, in der Beschwerde im Hinblick auf die Strafbemessung seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse sowie seine Sorgepflichten anzugeben, kann von der Wesentlichkeit des vom Bf gel... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, schuldig erkannt, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X in insgesamt fünf Filialen insgesamt 156 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe insofern nicht gewährt habe, als diese ... mehr lesen...