Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit dem 1. Mai 1990 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo er zunächst als Referent in der Abteilung I/3 (Innenrevision) verwendet wurde. Am 3. März 1992 wurde der Beschwerdeführer mit mündlich erteiltem Dienstauftrag mit Wirkung vom 5. März 1992 der Abteilung I/4 (Rechtsabteilung) zugewiesen. Am selben Tag erhielt er die Weisung, ärztliche Atteste ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Der Dienstvorgesetzte ist nicht nur berechtigt, sondern gemäß § 45 Abs 1 BDG 1979 sogar verpflichtet, für die Einhaltung der Dienstzeit durch seine Mitarbeiter zu sorgen. Dabei bleibt es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich ihm überlassen, wie er im Einzelnen vorgeht. Die Verpflichtung zur täglichen Meldung von Dienstantritt un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;BDG 1979 §48;B-VG Art20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0350
Rechtssatz: Aus § 48 BDG 1979 ergibt sich, dass der konkrete Bedarf bezüglich der Erfüllung von Aufgaben, deren Besorgung einer Arbeitsstätte zugewiesen ist, Au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 3
(hier: Gerade das Funktionieren der Überwachung der Einhaltung der
Rechtsordnung hängt entscheidend davon ab, wie korrekt ein
Sicherheitswachebeamter während seines Dienstes sich im
Rotlichtmilieu verhält. Ein Sicherheitswachebeamter, der sich
außerhalb von ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 4 Stammrechtssatz Ausf dazu, daß (im Beschwerdefall) hins beider Schuldsprüche (nach § 44 Abs 1 und § 45 Abs 1 BDG 1979) ein selbständiger, gesondert vorwerfbarer Pflichtenverstoß nach der nur subsidiär anzuwendenden "Wohlverh... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;
Rechtssatz: § 45 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 weisen dem Vorgesetzten und dem Dienststellenleiter besondere mit ihren Funktionen untrennbar auf Dauer verbundene Aufgaben als Dienstpflichten zu. Damit ist aber zweifellos auch die Erwartung verbunden, daß n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: § 45 Abs 1 BDG 1979 sieht den Eintritt eines Schadens nicht als Tatbestandsvoraussetzung einer Dienstverpflichtverletzung nach dieser Bestimmung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090190.X01 Im RIS seit 25.06.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Mit 31. März 1990 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. In der genannten Zentralstelle war der Beschwerdeführer bis März 1981 in der Buchhaltung tätig. Mit Schaffung einer Fachkontrolleinrichtung insbesondere für eine begleitende Kontrolle der Maßnahmen auf dem Sektor der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die tatsächliche organisatorische Eingliederung des Beamten bei seiner Überprüfungstätigkeit (hier begleitende Kontrolle der Maßnahmen auf dem Sektor der agrarischen Marktordnung beim BMLF) bzw der Umstand, inwieweit der Beamte selbständig zu arbeiten hatte, kommt entscheidende Bedeutung zu und ka... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Oktober 1990, Zl. 90/09/0112, verwiesen, mit welchem die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 20. Dezember 1989 betreffend Bestätigung seiner vorläufigen Enthebung vom Dienst als unbegründet abgewiesen worden war. Mit dem im Instanzenzug ergangenen B... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §23 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §59 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewußtsein eines Beamten, der (vermeintliche) Mißstände nicht zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die Verwirklichung des Verfassun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion A, wo er als Leiter des Strafamtes der Abteilung III tätig ist. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Polizeidirektor mit Dienstanweisung vom 26. August 1988, Nr. 51/88, bei allen Verwaltungsdienststellen der Bundespolizeidirektion A mit Wirksamkeit vom 1. September 1988 die gleitende Dienstzeit iSd § 48 Abs. 3 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Unabhängigkeit des Vorgesetzten zur Dienstaufsicht kann gefährdet und möglicherweise beeinträchtigt sein, wenn er seine persönliche Unbefangenheit und sachliche Distanz zu seinen Untergebenen durch pflichtwidriges Verhalten verliert oder wenn er sie zu persönlichen, im Dienst nicht gerechtfertigten ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion besonderen Einsatz und Qualität der Dienstleistung zu erbringen. Das bezieht sich zunächst auf die eigene Arbeitsanforderung. Aus der Vorgesetztenstellung folgen besondere Aufgaben wie Dienstaufsicht (Kontrollbefugnis und Weisungsbefugnis) und Fürsorge für d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Eine teilweise Verurteilung bei teilweisem Freispruch läßt das Gesetz in Ansehung eines als Einheit anzusehenden Verhaltens nicht zu. Deshalb ist es rechtens ausgeschlossen, daß etwa hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung ein Schuldspruch und ein Freispruch wegen teilweise erfolgt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß (im Beschwerdefall) hins beider Schuldsprüche (nach § 44 Abs 1 und § 45 Abs 1 BDG 1979) ein selbständiger, gesondert vorwerfbarer Pflichtenverstoß nach der nur subsidiär anzuwendenden "Wohlverhaltensklausel" des § 43 Abs 1 BDG 1979 ausscheidet (Hinweis Kucsko-S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das eine Dienstpflichtverletzung betreffende Disziplinarverfahren kann nur durch eine einheitliche Entscheidung abgeschlossen werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, daß das Disziplinarrecht zum Unterschied vom allgemeinen Strafrecht keine einzelnen Straftatbestän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität A, wo er als Universitätsdirektor (im rechtskundigen Dienst) in Verwendung steht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Rechnungshof in seinem Bericht über das Ergebnis der Überprüfung der Gebarung der Verwaltungseinrichtungen der Universität A u.a. festgestellt, daß 30 Schreibmaschinen, die vom damaligen Leiter der Wirtschaftsab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;UOG 1975 §79 Abs2;UOG 1975 §79 Abs3;UOG 1975 §80 Abs1;
Rechtssatz: Bei den in § 45 Abs 1 BDG 1979 normierten Dienstpflichten des Vorgesetzten wird unterschieden zwischen der Kontrollfunktion (arg: ... "hat darauf zu achten, daß ...") und der Leitungsfunktion (arg: ... "... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;UOG 1975 §80 Abs1;UOG 1975 §80 Abs2;
Rechtssatz: Stellt ein Vorgesetzter Unzukömmlichkeiten, die einen nicht unbeträchtlichen Schaden für seinen Dienstgeber im Gefolge haben, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht nicht ab, so stellt sein Verhalten eine Dienstpflichtverletzung dar, wenn sie (wie im Beschwerdefall) ei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art51a;
Rechtssatz: Wenn das Haushaltsrecht öffentliche Ausschreibungen zwingend vorschreibt und der Rechnungshof im Rahmen seiner Gebarungsprüfung im Jahre 1983 wegen Fehlens derselben die Einleitung disziplinarrechtlicher Schritte gegen die verantwortlichen Beamten empfiehlt, s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §91;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art51a Abs1;UOG 1975 §79 Abs2;UOG 1975 §79 Abs3;UOG 1975 §80 Abs1;UOG 1975 §80 Abs2;
Rechtssatz: Von den hergebrachten und in Verfassungsrang (Art 51a Abs 1 und 126b Abs 5 B-VG) stehenden Haushaltsmaximen sind die der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;UOG 1975 §80 Abs1;UOG 1975 §80 Abs2;
Rechtssatz: Vorgesetzte mit eigenem Entscheidungsspielraum haben eine entsprechend hohe Verantwortung für ihre eigenen Sachentscheidungen und für jene ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen der Dienstaufsicht sind sie berechtigt und verpflichtet, die Erledigung der Dienstgeschäfte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art51a Abs1;UOG 1975 §79 Abs2;UOG 1975 §79 Abs3;UOG 1975 §80 Abs1;UOG 1975 §80 Abs2;
Rechtssatz: Hat ein Dienststellenleiter einem ihm unterstellten Beamten haushaltsrechtliche Verantwortlichkeit (devolvierend) übertragen, dann beschränkt sich die Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes R. Durch den zuständigen Inspektionsbeamten wurde der Beschwerdeführer am 14. Jänner 1987 (Inspektionsbefund Nr. 50), am 28. Juli 1987 (Inspektionsbefund Nr. 51) sowie am 21. Jänner 1988 (Inspektionsbefund Nr. 52) überprüft. Im Inspektionsbefund Nr. 51 hielt der Inspektionsbeamte fest, die angeführten Beanstandungen zeigten auf, daß die erbrachte Dienstlei... mehr lesen...