RS Vwgh 1992/1/15 90/12/0196

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §45 Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die tatsächliche organisatorische Eingliederung des Beamten bei seiner Überprüfungstätigkeit (hier begleitende Kontrolle der Maßnahmen auf dem Sektor der agrarischen Marktordnung beim BMLF) bzw der Umstand, inwieweit der Beamte selbständig zu arbeiten hatte, kommt entscheidende Bedeutung zu und kann nicht mit einem bloßen Hinweis auf ein Rechtsgutachten, der Beamte sei iSd § 44 BDG 1979 nicht weisungsfrei gewesen, abgetan werden. Dies insbes auch deshalb, weil die Aufgabe eines Vorgesetzten auch im fachlichen Bereich weit über die Erteilung von Weisungen hinausgeht (Hinweis auf die "Anleitungsfunktion" zu § 45 Abs 1 BDG 1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120196.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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