Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Es ist eine logisch nachvollziehbare Schlußfolgerung, auf Grund mehrerer schriftlicher Ermahnungen, die der Vorgesetzte (hier: Leiter eines - kleinen - Postamtes) seinen Mitarbeitern erteilt hat und der Erforderlichkeit des mehrmaligen Einschal... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstarzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Heeresspital in K. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für höhere Offiziere vom 20. September 1989 teilweise Folge, änderte den Verschuldensgrad auf "fahrlässig" und setzte die Disziplinarstrafe auf die Geldstrafe in der Höhe von S 50.000,-- he... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §2 Abs3;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der verantwortliche ausbildende Arzt (hier: Anästhesist), der disziplinär zur Verantwortung gezogen wurde, weil er nach Einleitung der Narkose den Operationssaal verlassen, die weitere Narkosetätigkeit einem nicht über das ius-practicandi verfügenden Tur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1988 gemäß § 15 BDG 1979 erfolgten Versetzung in den Ruhestand war er im landesgerichtlichen Gefangenenhaus A tätig. Die letzte Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) des Beschwerdeführers vom 15. März 1973 lautete auf ausgezeichnet. In dem für den Beschwerdefall bedeutsamen Kalenderjahr 1985 war der Beschwerdeführer als Kommandant der Jugendabteilung dies... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten gehört auch die Pflicht zur Anleitung seiner Mitarbeiter nach § 45 Abs 1 BDG 1979, die mit einer Vorbildfunktion des Vorgesetzten Hand in Hand geht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Das für eine Versetzung maßgebende wichtige dienstliche Interesse ist bei Umständen, die in der Person des Dienstnehmers gelegen wird, grundsätzlich unabhängig von der Frage einer allfälligen Schuld oder eines entstandenen Schadens zu beurteilen. Dem Vorgesetzen kommt Vorbildfunktion z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Leitungsfunktion eines Beaten erschöpft sich nicht in Kontrollaufgaben. Vom Vorgesetzen wird auch ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Dies wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes. Diesen Anforderungen wird ein Vorgesetzter nicht gerecht, der... mehr lesen...