RS Vwgh 1999/2/16 97/08/0628

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublitd;
EStG 1988 §2 Abs2;
NotstandshilfeV §6 Abs7 idF 1993/533;

Rechtssatz

Unter Einkommen nach der NotstandshilfeV ist das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 zu verstehen (hier: Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat die belangte Behörde zurecht den Einkommensteuerbescheid der Ehegattin des ASt für das Jahr 1994 der Einkommensermittlung zugrundgelegt und iSd § 36 Abs 3 lit B sublit d AlVG bzw § 6 Abs 7 iVm § 5 Abs 5 NotstandshilfeV den Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegattin des ASt abzüglich der Einkommensteuer zur Anrechnung herangezogen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080628.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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