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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §36 Abs3 Z2;Rechtssatz
Eine Hinzurechnung zu dem im Einkommensteuerbescheid mit Null festgestellten Einkommen kommt nur insoweit in Betracht, als die Ermittlung dieses Einkommens auf einem Abzug des Verlustabzuges beruht, also nicht in einem den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigenden Ausmaß (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0088). Eine Hinzurechnung nicht zum festgestellten Nulleinkommen, sondern zu noch gar nicht um den Verlustabzug reduzierten Einkünften kommt nach dem Gesetzeswortlaut von vornherein nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080010.X01Im RIS seit
18.10.2001