Die 1970 geborene Beschwerdeführerin studiert seit 1. Oktober 2001 als ordentliche Hörerin an der Universität Wien. Sie war vom 18. November 2002 bis 30. November 2006 als Sozialarbeiterin beim Caritas Verband Wien im Bereich der Flüchtlingsbetreuung angestellt. Als erstmalige Inanspruchnahme einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezog sie für den Zeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 30. November 2006 Weiterbildungsgeld. Das Dienstverhältnis war während dieses Zeitraumes gemäß ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0061 E 25. April 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber vermutet für den Regelfall eine objektive Unvereinbarkeit eines Studiums mit einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Arbeitslosengeld soll dazu dienen, den Entgeltausfall na... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/08/0196 E 2. April 2008 RS 2 Stammrechtssatz Mit der Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 wurde ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (und nicht mehr länger auf jenen des Eintrittes der Arbeitslosigkeit, vgl. die Fassung BGBl. Nr. 201/1996, ... mehr lesen...
Die 1965 geborene Beschwerdeführerin ist seit 1989 zum Studium der Psychologie an der Universität Wien immatrikuliert, hat den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung 1995 abgeschlossen und danach keine weiteren Prüfungen gemacht. Von November 1999 bis April 2002 arbeitete sie beim ORF Niederösterreich, anschließend bezog sie Wochengeld auf Grund der Geburt ihres Sohnes im August 2002 und im anschließenden Karenzurlaub Kinderbetreuungsgeld. Nach dem Ende des Karenzurlaubes setzte sie ih... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/08/0197 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0061 E 25. April 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber vermutet für den Regelfall eine objektive Unvereinbarkeit eines Studiums mit einer ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/08/0197
Rechtssatz: Mit der Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 wurde ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (und nicht mehr länger auf jenen des Eintrittes der Arbeitslosigke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld, den er mit einem am 28. Februar 2005 ausgegebenen Formular mit dem Tag der Geltendmachung zum 14. März 2005 gestellt hatte, abgewiesen. Als entscheidungswesentlicher Sachverhalt stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 23. August 2004 bis 24. Februar 2005 (Entgeltende 13. März 2005) als wissenschaftlicher Mitarb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Zulassung zum Studium an einer Universität in der Regel zu einer überwiegenden Inanspruchnahme des Studierenden durch die Ausbildung führt. Von dieser Annahme wird nur bei Vorliegen einer längeren Parallelität von Studium und Berufstätigkeit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studierte von 1996 bis 1999 an der Princess Sumaya University of Technology. Vom 17. August 2001 bis 15. Mai 2003 war er bei der S AG beschäftigt. Zu dieser Zeit hat der Beschwerdeführer nach den Feststellungen der belangten Behörde keine Ausbildung bzw. kein Studium absolviert. Am 16. Juni 2003 stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Am 9. Oktober 2003 nahm der Beschwerdeführer ein Studium als ordentlicher Hörer an der Technischen Universität Wien auf,... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0049 E 16. Juni 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für die in § 12 Abs. 3 lit. f AlVG genannte Personengruppe gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld, es sei denn, es besteht eine Ausnahme gemäß § 12 Abs. 4 AlVG. Der Grund für diese Regelung ist darin zu erbl... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §11;AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs2;AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs3;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §7;AlVG 1977 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0033 E 5. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die rechtliche Konsequenz der Zuordnung einer Schulungsmaßnahme zu § 12 Abs 3 lit f AlVG (ohne Zula... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "auf Arbeitslosengeld" (richtig: Notstandshilfe) vom 14. November 2006 mangels Arbeitslosigkeit abgewiesen. Nach Darlegung des Verfahrensganges und des Berufungsvorbringens des Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen folgenden S... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs3;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 12 AlVG wird der Legaldefinition im § 12 Abs. 1 ("arbeitslos ist, wer nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung gefunden hat") im § 12 Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Notstandshilfe vom 2. Februar 2006 keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, wegen des Studiums des Beschwerdeführers als ordentlicher Hörer an der Universität Linz, Studienrichtung Rechtswissenschaften, liege keine Arbeitslosigkeit vor. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Begehren, ihn wegen Rechtswidri... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. September 2004 auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld keine Folge gegeben. Begründend legte die belangte Behörde im Wesentlichen dar, die Beschwerdeführerin sei bis 15. Oktober 2001 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden (nach der Aktenlage seit 27. September 2000). Nach Wochengeldbezug vom 16. Oktober 2001 bis 14. Juni 2002 habe die Besc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs6;AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;ASVG §11 Abs2;ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0135 E 17. Mai 2006 RS 3 Stammrechtssatz Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §15;B-VG Art7;KBGG 2001 §2 Abs3;
Rechtssatz: Im Fall einer indirekten Diskriminierung z.B. in dem Sinne, dass Frauen in geringerem Umfang in den Genuss einer Leistung kommen als Männer, ist aussch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber vermutet für den Regelfall eine objektive Unvereinbarkeit eines Studiums mit einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Arbeitslosengeld soll dazu dienen, den Entgeltausfall nach Verlust einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung bis ... mehr lesen...
Index: E6J62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 61994CJ0008 Laperre VORAB;AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;
Rechtssatz: Es ist auch nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig, das sozialpolitische Ziel zu verfolgen, Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nur dann zu gewähren, wenn eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist, nicht aber auch dann, wenn ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld vom 5. Oktober 2004 - in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides - "mangels Arbeitslosigkeit" abgewiesen. In der Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2003 geringfügig und vom 1. Jänner bis zum 1. August 2004 (214 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Par... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld "mangels Arbeitslosigkeit" abgelehnt. Begründend führte die belangte Behörde aus, ein Student gelte nur dann als arbeitslos, wenn er im letzten Jahr vor der Antragstellung neben seinem Studium 39 Wochen (273 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe jedoch im letzten Jahr vor ihrer Antragste... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs6;AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen, dass es auf das arbeitsvertragsrechtliche Bestehen eine... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;AlVG 1977 §14;
Rechtssatz: Die anwartschaftsbegründenden Zeiten nach § 14 AlVG sind mit den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG nicht gleichzusetzen. Vielmehr stellt der Gesetzgeber in § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG auf ein Beschäftigungsverhältnis ab, sodass Zeiten der Ar... mehr lesen...
Der 1980 geborene Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 1. Jänner 2001 bis 28. Februar 2002 bei der G. Handelsgesellschaft m.b.H. angestellt. Nach dem Bezug einer Beihilfe und von Krankengeld erhielt der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 22. September 2002 Arbeitslosengeld. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in Abweisung der gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung die Einstellung des Arbeitslosengeldes ab dem 23. Septembe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;FHStG 1993 §3 Abs2 Z2;FHStG 1993 §3 Abs2 Z4;FHStG 1993 §3 Abs2 Z5;UniStG 1997 §11 Abs3 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0011 E 16. März 1999 RS 1
(Hier betreffend einen Fachhochschul-Studiengang) Stammrechtssatz Die Frage, ob eine umfassende Inanspruchnahme ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 3. Juli 2003 einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld, wobei er festhielt, dass er als Tag der Geltendmachung den 25. Juli 2003 betrachte. Im bundeseinheitlichen Antragsformular gab er zur Frage 9 an, dass er sich in Ausbildung an der Universität Wien befinde. In der mit ihm am 29. Juli 2003 aufgenommenen Niederschrift vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz gab der Beschwerdeführer an, dass das letzte Diens... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §7;
Rechtssatz: Im Falle des arbeitlslosen Werkstudenten, der lange Zeit hindurch parallel studiert und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Werkstudent, sofern er bislang neben seinem Studium auch einer arbeitslosenversicherungsp... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0049 E 16. Juni 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für die in § 12 Abs. 3 lit. f AlVG genannte Personengruppe gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld, es sei denn, es besteht eine Ausnahme gemäß § 12 Abs. 4 AlVG. Der Grund für diese Regelung ist darin zu erbl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit dem am 7. August 2000 ausgegebenen, bundeseinheitlich aufgelegten Formular die Gewährung von Arbeitslosengeld. Die in dem Formular gestellte Frage, ob sich die Antragstellerin in Ausbildung befinde, bejahte die Beschwerdeführerin und fügte ergänzend hinzu, ein Kolleg für Sozialpädagogik zu besuchen. Im Formular des Arbeitsmarktservice "Besuch einer Ausbildung" führte die Beschwerdeführerin zu Punkt 1. "Art der Ausbildung" an, das Kolleg seit Septe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;
Rechtssatz: Für die in § 12 Abs. 3 lit. f AlVG genannte Personengruppe gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld, es sei denn, es besteht eine Ausnahme gemäß § 12 Abs. 4 AlVG. Der Grund für diese Regelung ist darin zu erblicken, dass der Gesetzgeber - ungeachtet subjektiver Umstände und Erklä... mehr lesen...