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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;Rechtssatz
Die anwartschaftsbegründenden Zeiten nach § 14 AlVG sind mit den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG nicht gleichzusetzen. Vielmehr stellt der Gesetzgeber in § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG auf ein Beschäftigungsverhältnis ab, sodass Zeiten der Arbeitslosenversicherungspflicht, die nicht auf ein Beschäftigungsverhältnis zurückgehen, bei der Beantwortung der Frage, ob Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, jedenfalls nicht zu berücksichtigen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080135.X01Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008