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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/08/0196 E 2. April 2008 RS 2Stammrechtssatz
Mit der Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 wurde ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (und nicht mehr länger auf jenen des Eintrittes der Arbeitslosigkeit, vgl. die Fassung BGBl. Nr. 201/1996, ebenso wie die vorherigen Fassungen, dargestellt im hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1996, 96/08/0125) abgestellt. Die dadurch eindeutig festgelegten Zeiträume von Beschäftigung und gleichzeitigem Studium lassen auch in Härtefällen grundsätzlich keinen Interpretationsspielraum zu [vgl. dazu auch Weikinger (Hrsg.), Arbeitslosenversicherungsgesetz, Loseblattausgabe, Lieferung März 2005, Kap 2-60].
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080096.X02Im RIS seit
05.08.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009