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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Im Falle des arbeitlslosen Werkstudenten, der lange Zeit hindurch parallel studiert und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Werkstudent, sofern er bislang neben seinem Studium auch einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachhaltig nachgegangen ist, weiterhin verfügbar im Sinne des § 7 AlVG ist. Zeiten des Krankengeldbezuges - in denen nicht nur nicht gearbeitet, sondern auch nicht studiert werden kann - unterbrechen die Parallelität von Studium und Beschäftigung nicht (Hinweis E 15. November 2000, Zl. 96/08/0153).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080265.X02Im RIS seit
25.11.2004