RS Vwgh 2008/4/2 2007/08/0196

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Veröffentlicht am 02.04.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/08/0197

Rechtssatz

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 142/2000 wurde ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (und nicht mehr länger auf jenen des Eintrittes der Arbeitslosigkeit, vgl. die Fassung BGBl. Nr. 201/1996, ebenso wie die vorherigen Fassungen, dargestellt im hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1996, 96/08/0125) abgestellt. Die dadurch eindeutig festgelegten Zeiträume von Beschäftigung und gleichzeitigem Studium lassen auch in Härtefällen grundsätzlich keinen Interpretationsspielraum zu [vgl. dazu auch Weikinger (Hrsg.), Arbeitslosenversicherungsgesetz, Loseblattausgabe, Lieferung März 2005, Kap 2-60].

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080196.X02

Im RIS seit

08.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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