RS Vwgh 2007/4/25 2005/08/0061

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Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs6;
AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;
ASVG §11 Abs2;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0135 E 17. Mai 2006 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen, dass es auf das arbeitsvertragsrechtliche Bestehen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG ankommt und die im Fall der Zahlung einer Kündigungsentschädigung und einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt eintretende Verlängerung der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 6 AlVG iVm § 11 Abs. 2 ASVG nicht zu den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen ist (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080061.X02

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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