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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/08/0135 E 17. Mai 2006 RS 3Stammrechtssatz
Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen, dass es auf das arbeitsvertragsrechtliche Bestehen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG ankommt und die im Fall der Zahlung einer Kündigungsentschädigung und einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt eintretende Verlängerung der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 6 AlVG iVm § 11 Abs. 2 ASVG nicht zu den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen ist (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080061.X02Im RIS seit
23.05.2007Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011