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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs6;Rechtssatz
Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen, dass es auf das arbeitsvertragsrechtliche Bestehen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG ankommt und die im Fall der Zahlung einer Kündigungsentschädigung und einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt eintretende Verlängerung der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 6 AlVG iVm § 11 Abs. 2 ASVG nicht zu den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen ist (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080135.X03Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008