RS Vwgh 2006/5/17 2004/08/0135

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs6;
AlVG 1977 §12 Abs4 Z1;
ASVG §11 Abs1;
ASVG §11 Abs2;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Wortfolge "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" ist im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 4 Z. 1 AlVG so zu verstehen, dass es auf das arbeitsvertragsrechtliche Bestehen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG ankommt und die im Fall der Zahlung einer Kündigungsentschädigung und einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt eintretende Verlängerung der Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 1 Abs. 6 AlVG iVm § 11 Abs. 2 ASVG nicht zu den Zeiten der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen ist (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080135.X03

Im RIS seit

04.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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