RS Vwgh 2007/4/25 2005/08/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2007
beobachten
merken

Index

E6J
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

61994CJ0008 Laperre VORAB;
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4;

Rechtssatz

Es ist auch nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig, das sozialpolitische Ziel zu verfolgen, Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nur dann zu gewähren, wenn eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist, nicht aber auch dann, wenn dies etwa wegen der Inanspruchnahme durch ein Studium im Regelfall nicht zu erwarten ist (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 23. April 2003, Zl. 2002/08/0275).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61994J0008 Laperre VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080061.X06

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten