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E6JNorm
61994CJ0008 Laperre VORAB;Rechtssatz
Es ist auch nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig, das sozialpolitische Ziel zu verfolgen, Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nur dann zu gewähren, wenn eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist, nicht aber auch dann, wenn dies etwa wegen der Inanspruchnahme durch ein Studium im Regelfall nicht zu erwarten ist (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 23. April 2003, Zl. 2002/08/0275).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61994J0008 Laperre VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080061.X06Im RIS seit
23.05.2007Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011