Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;AVG §37;AVG §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0035 E 20. Dezember 2006 RS 3 Stammrechtssatz Von einer ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen, an Maßnahmen zur Schulung, Umschulung oder Wiedereingliederung teilzunehmen, kann nur dann gesprochen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0035 E 20. Dezember 2006 RS 5 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflicht... mehr lesen...
Im Akt befindet sich das im Folgenden auszugsweise wiedergegebene Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 6. Juni 2005, das an den Beschwerdeführer gerichtet ist und von einem Bediensteten des Arbeitsmarktservice und vom Beschwerdeführer unterfertigt wurde: "Sie sind Kunde des AMS Schönbrunner Straße. Als Betreuungsplan vereinbaren wir: AUSGANGSLAGE (JOBEXPRESS) Die bisherigen Bemühungen eine Arbeitsstelle als Leitender Angestellter zu finde... mehr lesen...
Laut im Akt befindlichem Schriftsatz mit dem Vermerk "Ausgabedatum: 16. September 2004" und dem Vermerk "Rückgabe bis: 30. September 2004" trat der Beschwerdeführer als Förderungswerber hinsichtlich "Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität (Begehren um Gewährung im Sinne der § 34 und § 35 Arbeitsmarktservicegesetz)" für den Zeitraum vom 11. Oktober 2004 bis 10. Jänner 2005 auf. Festgehalten ist in diesem Schriftsatz unter "Maßnahmenbezeichnung": "Arbeitserprobung", und unter... mehr lesen...
Mit Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Huttengasse vom 25. November 2004 wurde der Beschwerdeführer zur Vorauswahl für ein Stellenangebot (Büroangestellter eines Versicherungsmaklers in 1130 Wien; Aufgabengebiet: Betreuung von Privatkunden, Schadens- und Vertragsbearbeitung, Anbotserstellung; Anforderungen: kaufmännische Ausbildung, sehr gute MS-Office-Anwendungskenntnisse und Internet, gutes Auftreten, Erfahrung im Bereich der Kundenbetreuung, Versicheru... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich ein Computerausdruck, aus dem als "Inserat Vollanzeige-Hauptinserat" hervorgeht, dass eine renommierte Elektrohandelskette für den Standort 1110 Wien zum sofortigen Eintritt einen Lagerangestellten für die Serviceannahmestelle sucht. An Voraussetzungen sind genannt: sehr gute Deutschkenntnisse, ein gepflegtes und kundenorientiertes Auftreten, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit. Die Aufgaben sind wie folgt beschrieben: ... mehr lesen...
Am 2. Dezember 2004 wurde mit dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift aufgenommen. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer vom Arbeitsmarktservice aufgefordert wurde, bis zum 31. Jänner 2005 wöchentlich zumindest zwei Bewerbungen glaubhaft zu machen. Er könne sich schriftlich, telefonisch oder persönlich bewerben, müsse allerdings die Bewerbungen z.B. durch Kopien von Bewerbungsschre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z4 idF 2004/I/077;AVG §37;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: Das Arbeitsmarktservice kann einen Arbeitslosen nach § 10 Abs. 1 Z. 4 AlVG auffordern, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen. Wird eine solche Aufforderung dahingehend konkretisiert, dass der Arbeitslose in... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §49;AlVG 1977 §9;
Rechtssatz: Die Sanktion des §§ 9 iVm 10 AlVG scheidet für ein Verhalten bei einem Termin aus, wenn dieser (auch) als "Kontrolltermin" iSd § 49 AlVG vorgeschrieben worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005080159.X02 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §9 Abs1 idF 2004/I/077;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuweisung zu einer Maßnahme ist es, dass dem Arbeitslosen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, weshalb ihm keine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann. Maßgeblich für eine Zuteilung zu einer Maßnahme sind somit die fe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AMSG 1994 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0208 E 21. Dezember 2005 RS 1(hier "Arbeitserprobung" als Maßnahmenbezeichnung) Stammrechtssatz Bei Maßnahmen (hier "Jobcoaching"), die zwischen dem AMS und der arbeitsuchenden Person im Rahmen der Privatwirtschaftsverw... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im Gesetz erwähnten Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen nicht dazu, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren, weil dem Arbeitsmarktservice hiefür andere Instrumente an die Hand gegeben sind (vgl. das Erkenntnis vom 26.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dem Arbeitslosen die
Gründe: , aus denen das Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Von einer ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen, an Maßnahmen zur Schulung, Umschulung oder Wiedereingliederung teilzunehmen, kann nur dann gesprochen werden, wenn sich die Zuweisung auf eine zulässige Maßnahme bezieht (vgl. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Arbeitsloser, dem Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 AlVG ohne nähere Spezifikation und ohne Vorhalt jener Umstände zugewiesen werden, aus denen sich das Arbeitsmarktservice zur Zuweisung berechtigt erachtet, kann im Falle der Weigerung, einer solchen Zuweisung Folge zu l... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine im Bezug von Arbeitslosengeld stehende Person ist grundsätzlich berechtigt, beim Betreuungsgespräch mit einem Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice alles vorzubringen, was aus ihrer Sicht gegen eine geplante Zuweisung spricht, ohne befürchten zu müssen, dass deswegen ihr Leistungsanspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides für die Zeit vom 7. Juni bis zum 1. August 2005 den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe ausgesprochen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, vom Arbeitsmarktservice Dresdner Straße sei der Beschwerdeführerin am 2. Juni 2005 eine Beschäftigung als Reinigungskraft beim Dienstgeber F. mit Arbeitsbeginn am 7. Juni ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Gmunden vom 9. November 2004 betreffend den Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für die Zeit vom 13. Oktober 2004 bis 7. Dezember 2004 nicht stattgegeben. In der Bescheidbegründung legte die belangte Behörde im Wesentlichen dar, das Arbeitsmarktservice Gmunden habe dem Beschwerdeführer am 12. Oktober 2004 eine Beschäftigung als Hilfsarbeiter bei dem Untern... mehr lesen...
Auf Grund eines ihm vom Arbeitsmarktservice Gmunden übermittelten Stellenangebotes bewarb sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17. Februar 2005 bei dem Unternehmen H. Er führte aus, dass er ein Stellenangebot erhalten habe, nach dem das Unternehmen T. eine Arbeitsstelle als Schlosser zu vergeben habe. Bedauerlicherweise sei es ihm finanziell nicht möglich, sich bei dem Unternehmen persönlich vorzustellen, und zwar "wegen permanenter ungerechtfertigter Streichung seines Leistung... mehr lesen...
Zu I.: In einer am 8. Juli 2005 mit dem Beschwerdeführer beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße aufgenommenen Niederschrift wegen des Nichtzustandekommens einer zugewiesenen Beschäftigung heißt es unter anderem: "Herrn (Beschwerdeführer) wurde vom Arbeitsmarktservice am 28.6.2005 eine Beschäftigung als Transitarbeitskraft beim Dienstgeber Volkshilfe Kommuna mit einer Entlohung von Brutto EUR 850,-- zugewiesen. Möglicher Arbeitsantritt am 5.7.2005." Eine Stellungnahme ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides für die Zeit vom 16. Juni bis zum 27. Juli 2005 den Verlust des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe ausgesprochen. In der Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführerin sei am 10. Juni 2005 vom Arbeitsmarktservice eine Beschäftigung bei FAB Proba in Linz mit Arbeitsantritt am 16. Juni 2005 bei einer Bruttoentlohun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es zwar zulässig, anlässlich eines Bewerbungsgespräches bestimmte Vorstellungen oder Wünsche bezüglich der Entlohnung zu äußern. Erfolgt aber im Hinblick darauf eine sofortige Absage des potenziellen Arbeitgebers oder führt die Bewe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9;
Rechtssatz: Der Arbeitslose hat in seinem Bewerbungsschreiben ausgeführt, dass er sich bei dem Unternehmen nicht persönlich vorstellen kann. Da es üblich ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch zu Stande kommt, musste dem Arbeitslosen bewusst s... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1 Stammrechtssatz Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Aufgabe der B... mehr lesen...
Dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer wurde mit Schreiben vom 9. März 2005 vom Arbeitsmarktservice Murau eine Stelle als Hubstaplerfahrer angeboten, wobei in der Stellenbeschreibung die Möglichkeit einer Ganztagesbeschäftigung bzw. Schichtarbeit genannt wird. Gemäß einer mit dem Beschwerdeführer wegen des Nichtzustandekommens der zugewiesenen Beschäftigung am 17. März 2005 aufgenommenen Niederschrift gab dieser an, er habe persönlich beim potenziellen Arbeitgeber ... mehr lesen...
Der Notstandshilfe beziehende Beschwerdeführer erhielt von der für ihn zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein mit 19. Jänner 2005 datiertes Schreiben mit folgendem Inhalt: "Wir freuen uns, Sie zur Vorauswahl für folgendes Stellenangebot einladen zu können: Für den Raum Wr. Neustadt und den Raum St. Pölten werden je 4 Verkaufsberater/innen oder Werbeberater/innen ab sofort gesucht. Sie verfügen über Kreativität und haben Freude am Verkauf und ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage bezieht der Beschwerdeführer seit 1992 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben vom 10. September 2004 hielt das Arbeitsmarktservice Wien Schloßhofer Straße unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit seinem AMS-Betreuer die Teilnahme an der Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt "Intensive Aktivierungsmaßnahme Jobcoaching" mit Beginn am 20. September 2004 vereinbart ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der Verlust des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe für die Zeit vom 4. April bis zum 15. Mai 2005 abgewiesen wurde, abgewiesen. In der Begründung: stellte die belangte Behörde die Rechtslage dar und folgenden Sachverhalt fest: "Das Arbeitsmarktservice Innsbruck gab Ihnen (dem Beschwerdeführer) am 14... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Verspätungen beim Kursbesuch und unentschuldigtes Fernbleiben können bei Erreichen einer gewissen Häufigkeit und Intensität durchaus als Verweigerung der Teilnahme an der Maßnahme gewertet werden (vgl. das Erkenntnis vom 3. Juli 2002, Zl. 2002/08/0036). Die Feststellungen reichen jedoch i... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 Z3 idF 2004/I/077;
Rechtssatz: Unter "Verweigerung" der Teilnahme ist nach der sprachlichen Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals die ausdrückliche oder schlüssige Erklärung zu verstehen, an der Maßnahme nicht teilnehmen zu wollen, was der Arbeitslose durch sein Verhalten, zum Kursbeginn nicht zu kommen, zum Ausdruck ge... mehr lesen...