I. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice forderte die Notstandshilfe beziehende Beschwerdeführerin zur Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme "Bewerbungstraining" mit Beginn am 8. April 2002 auf. Nachdem die Beschwerdeführerin ab dem 9. April 2002 nicht mehr zum Kurs erschienen war, wurde bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift (ohne Datumsangabe) über die Gründe: der Nichtteilnahme an der Maßnahme aufgenommen, in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 27. Februar 2002 im Bezug von Arbeitslosengeld und seit 9. Oktober 2002 im Bezug von Notstandshilfe, als mit ihm am 28. April 2003 bei einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift über die "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung" aufgenommen wurde. Aus dieser Niederschrift geht hervor, dass dem Beschwerdeführer vom Arbeitsmarktservice am 1. April 2003 eine Beschäftigungsmöglichkeit in einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit Juli 2001 im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. In Folge seiner - aus eigener Initiative erfolgten - Bewerbung als Hilfsarbeiter bei der B GmbH erhielt er eine Einstellungszusage mit möglichem Arbeitsantritt am 6. Mai 2002. Der Beschwerdeführer lehnte das Beschäftigungsangebot jedoch ab und erklärte laut der daraufhin bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS aufgenommenen Niederschrift über die Gründe: der Nichtannahme der Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde von der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Stelle als Nageldesignerin mit möglichem Arbeitsantritt am 8. November 2001 zugewiesen. Über das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses wurde mit der Beschwerdeführerin am 21. November 2001 eine Niederschrift bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice aufgenommen. Auf die Frage, weshalb das Beschäftigungsverhältnis nicht zu Stande gekommen sei, antworte... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht (Hinweise E 24. November 1992, 92/08/0132, und E 21. April... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0064 E 15. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine Beschäftigung, die dem Arbeitslosen nicht vom Arbeitsmarktservice zugewiesen worden ist, sondern die sich ihm sonst geboten hat, unterliegt den Zumutbarkeitskriterien des § 9 AlVG, sodass im Falle des Nichtzustande... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0251 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/08/0047 E 15. März 2005 RS 3 Stammrechtssatz Ein Arbeitsloser ist zwar grundsätzlich verpflichtet, jedes Verhalten zu unterlassen, das obj... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §10 Abs2;
Rechtssatz: Liegt einer der einzelnen in § 10 Abs. 1 AlVG genannten Tatbestände vor, hat es zu den im zweiten Teil dieses Absatzes vorgesehenen Sanktionen zu kommen. Angesichts des klaren Wortlautes dieser Regelung und ihrer Funktion liegt deren Anwendung nicht im Ermessen des Arbeitsmarktservice. D... mehr lesen...
I. 1. Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Der im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführerin wurde von der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) am 23. September 2004 eine Beschäftigung als Hausgehilfin "bzw. Bedienerin" bei "Sozial Global" mit einer Bruttoentlohnung von EUR 6,96 pro Stunde zuzüglich Unterkunft und Verpflegung angeboten. 1.2. Die belang... mehr lesen...
Am 12. Oktober 2001 wurde dem im Bezug von Notstandshilfe stehenden Beschwerdeführer von der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Beschäftigung als Leiharbeiter beim Dienstgeber "Trendwerk Linz, Verein zur Förderung und Integration am Arbeitsmarkt" (in der Folge: Verein), mit möglichem Arbeitsantritt am 29. Oktober 2001 zugewiesen. Über das Nichtzustandekommens dieses Beschäftigungsverhältnisses nahm die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice am 9. N... mehr lesen...
Nach dem Bezug von Karenzurlaubsgeld und Sonderstandshilfe bezog die Beschwerdeführerin zuletzt seit 11. Oktober 2001 Notstandshilfe. Am 7. November 2001 wurde der Beschwerdeführerin vom Arbeitsmarktservice eine Stelle als Einzelhandelskauffrau beim A-Kaufhaus in der Nachbargemeinde M. zugewiesen, wobei ein Arbeitsantritt am 14. November 2001 möglich gewesen wäre. Ein Vorstellungsgespräch erfolgte, das Dienstverhältnis kam nicht zu Stande. Im Rückmeldeformular an das Arbeits... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0262 E 21. April 2004 RS 12 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Widereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
DRdA 2/2006, 130-133; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0059 E 15. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH geht davon aus, dass einerseits Personen, die an der Erlangung eines angebotenen Arbeitsplatzes interessiert sind, ausnahmslos danach trachten werd... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 9 Abs 1 und § 10 Abs 1 AlVG (auf die Notstandshilfe sinngemäß anwendbar iVm § 38 AlVG) sind Ausdruck des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustand... mehr lesen...
1. Am 26. November 2003 wurde mit dem Beschwerdeführer vor dem Arbeitsmarktservice Währinger Gürtel folgende Niederschrift zum Gegenstand "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer sonst sich bietenden Beschäftigung" (OZ. 506 der vorgelegten Verwaltungsakten) aufgenommen (Wiedergabe wie Original): "(Der Beschwerdeführer) hatte die Möglichkeit am 25.11.2003 eine Beschäftigung als (passende Internetstellenangebote lt. OUT L, Fr. (F.)) beim Dienstgeber Folgende Stellenangebote wur... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. März 2004 teilte der Beschwerdeführer, der im Bezug von Notstandshilfe stand, dem Arbeitsmarktservice V. Folgendes mit: "Bei dem von Ihnen aufgetragenen Vorstellungsgespräch am 08.03.2004 bei dem dem AMS zuordenbaren Unternehmen 'Proba' wurde mir von Frau Mag. D. ein Arbeitszeitmodell vorgeschlagen, gegen dass ich mich jedenfalls aussprechen muss. Diese Vorgangsweise ist nicht nur ungesetzlich, sondern verletzt einen Unmündigen im Unterhalt. Weiters vers... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bludenz hat mit der Beschwerdeführerin am 26. Juni 2003 eine Niederschrift mit dem Gegenstand "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung" aufgenommen. Danach sei der Beschwerdeführerin vom Arbeitsmarktservice (Text wie im Formular, welcher sich aus einer Aufeinanderfolge nicht gestrichener Textvorschläge und hinzugefügter Ergänzungen ergibt) "seit 26.5.03 Teilnehmerin an Berufsorientierungsmaßnahme Phön... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 3. Mai 2004, mit dem der Verlust des Anspruches der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 26. April bis zum 6. Juni 2004 ausgesprochen worden war, keine Folge gegeben. Begründend stellte die belangte Behörde folgenden Sachverhalt fest: "Das Arbeitsmarktservice Linz hat Ihnen am 4.11.2003 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wels wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 38 i.V.m. § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) für den Zeitraum vom 18. Mai 2004 bis zum 12. Juni 2004 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe, da er die Teilnahme an einer näher bezeichneten Wiedereingliederungsmaßnahme verweigert habe. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde mit dem nunmehr a... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 10 Abs. 1 letzter Teilstrich AlVG enthaltenen Bestimmung über die Sanktionierung der Verpflichtung nach § 9 Abs. 1 fünfter Teilstrich AlVG kann entnommen werden, dass eine Sperrfrist nach dieser Gesetzesstelle erst dann verfügt werden kann, nachdem die regionale Geschäftsstelle d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 AlVG (auf die Notstandshilfe sinngemäß anwendbar gemäß § 38 AlVG) sind Ausdruck des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszwecks, den arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §45 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, daß die
Gründe: , nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich eracht... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0212 E 19. März 1996 RS 2
(Hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Ein von den Kriterien des § 9 AlVG unabhängiges Recht des Arbeitslosen zur sanktionslosen Ablehnung einer Beschäftigung wegen ihres Ausmaßes ist dem Gesetz ebensowenig entnehm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1996/201;AlVG 1977 §9 Abs1;AVG §37;AVG §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0241 E 8. September 1998 RS 1
(Hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Gemäß § 10 AlVG kann die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den Arbeitslosen auffordern, ausreichende An... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit unterscheidet sich nach dem aus dem Gesetzeswortlaut abzuleitenden Konzept des Gesetzgebers von der bloßen Vermittlung durch die regionale Geschäftsstelle dadurch, dass sich eine Arbeitsmöglichkeit in der Regel erst dann "bieten" wird, wenn es e... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/19/0035 E 8. September 2000 RS 4(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (also auch eine fehlende Belehrung über die Rechtsfolgen) können - naturgemäß - nach Beginn der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0308 E 16. September 1997 RS 3 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246)... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0018 E 20. Dezember 2000 RS 3 Stammrechtssatz Es ist ohne Relevanz, ob die Beh das Verhalten des Arbeitslosen dem richtigen Tatbestand des § 10 Abs 1 AlVG unterstellt hat (Hinweis E 19. Juni 1990, 90/08/0084). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem damals Notstandshilfe beziehenden Beschwerdeführer wurde am 3. September 2003 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz eine Niederschrift aufgenommen, deren Gegenstand die "Rechtsbelehrung zur Teilnahme an der Maßnahme" bildete. In der Niederschrift wurde zunächst dargestellt, welche Rechtsfolgen gemäß § 10 AlVG einträten, wenn sich der Arbeitslose ohne wichtigem Grund weigerte, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, und sodann - offenbar al... mehr lesen...