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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1 idF 2004/I/077;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0067 E 5. Juni 2002 RS 1Stammrechtssatz
Kann nach einem ärztlichen Gutachten der Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur zu bestimmten Tätigkeiten herangezogen werden, so ist es Aufgabe der Behörde, die körperlichen Anforderungen einer zugewiesenen Beschäftigung mit den (verbliebenen) körperlichen Fähigkeiten des Arbeitslosen zu vergleichen und danach zu beurteilen, ob dem Arbeitslosen die zugewiesene Beschäftigung gesundheitlich zugemutet werden kann (Hinweis E 9. März 2001, 2000/02/0116). Eine allgemeine Zusicherung, dass im Rahmen der zugewiesenen Beschäftigung auf gesundheitliche Einschränkungen Bedacht genommen werde, geht an dieser Anforderung vorbei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080206.X02Im RIS seit
16.01.2007