Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der R***** Handelsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Peter Mussi, Rechtsanwalt in Klagenfurt, infolge außerordentlichen Rekurses der Gemeinschuldnerin gegen Punkt 1 des Beschlusses des Obe... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Auch eine Prozeßpartei, die der Ansicht ist, ein Protokoll enthalte unrichtige Inhalte von Aussagen, die der Richter absichtlich hergestellt habe, um damit den Prozeßausgang zu beeinflussen, ist nicht berechtigt, dem Richter vorzuhalten, er lebe sozusagen auf Kosten der Bevölkerung, handle nur, um seine Macht zu bekunden, begehre reine Willkürakte und sei des Richteramtes unwürdig. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Der Schriftsatz des Beklagten ON 19, mit dem er Widerspruch gegen das Protokoll der Tagsatzung vom 4.4.1990 erhob, enthielt den Vorwurf, daß die Aussage einer Zeugin und seine Parteiaussage "wahrheitswidrig entstellt" worden seien, weshalb die entsprechende Richtigstellung des "gefälschten" Verhandlungsprotokolles beantragt werde. Der durch das "Zusammenwirken zynischer Dreistheit, erbärmlicher Gewissenlosigkeit und Übermut eingeschleuste unwahre Wortlaut" dürfe im Verha... mehr lesen...
Begründung: Mit den erstgerichtlichen Beschlüssen 21 Nc 103/88-2 vom 18. August 1988, 21 Nc 104/88-4 vom 4.August 1988 und 21 Nc 124/88-6 vom 1.März 1989 wurden die gegen den Konkursrichter Mag.H*** gerichteten Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerber vom Präsidenten des Kreisgerichtes Wels als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz gab im Verfahren 2 R 302-304/88 und 2 R 117/89 unter Punkt 2. seines Beschlusses den gegen die vorgenannten erstgericht... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Regelungszweck des § 86 ZPO ist es offenkundig, jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen. Entscheidungstexte 8 Ob 652/89 Entscheidungstext OGH 21.09.1989 8 Ob 652/89 5 Ob 118/92 Ents... mehr lesen...
Begründung: Die in den erstgerichtlichen Verfahren AZ 2 C 1/89 (Begehren auf Zahlung von S 21.934 sA), AZ 2 C 2/89 (Begehren auf Zahlung von S 13.129 sA) und AZ 2 C 3/89 (Begehren auf Zahlung von S 7.924 sA) ergangenen klageabweisenden Urteile wurden vom Berufungsgericht mit den zu 2 R 241/89, 2 R 242/89 und 2 R 243/89 ergangenen Urteilen bestätigt. Nach Zustellung der berufungsgerichtlichen Entscheidungen übersandte der Kläger am 20.Juli 1989 an das Berufungsgericht einen Schrift... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Rekurswerberin und ihrem Gatten Dr. Johann B*** sind beim Bezirksgericht Klagenfurt mehrere Zivilverfahren anhängig, in denen die Richterin Dr. Jutta R*** nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung berufen ist. Dr. Jutta R*** wurde von der Rekurswerberin bereits mehrfach, aber erfolglos abgelehnt. Mit Eingabe vom 21. März 1989 lehnte die Rekurswerberin den Richter des Bezirksgerichtes Klagenfurt Dr. Heimo K*** in den sie betreffenden Rechtssachen als be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.Juni 1857, RGBl Nr. 114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.April 1986 zugestellt. Erst am 26.Mai 1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksichtigu... mehr lesen...
Begründung: Am 31. Oktober 1986 wurde über das Vermögen der Karin P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). In diesem Konkursverfahren faßte das Erstgericht folgende, für das Revisionsrekursverfahren noch bedeutsame Beschlüsse: a) Bewilligung der kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaftshälfte der Gemeinschuldnerin (ON 68); b) Abweisung des Antrages der Gemeinschuldnerin auf Ausscheidung der Liegenschaftshälfte EZ 381 KG Goisern aus der Konkursmasse (ON 83); c) Zurückweisung des Antr... mehr lesen...
Begründung: Günter H*** lehnte am 14.4.1988 die Richterin des Bezirksgerichtes Hartberg Dr.Frieda Maria W*** als zur Entscheidung in die Rechtssache 2 C 2665/87 wegen Befangenheit ab. Obwohl er einen Delegierungsantrag gestellt habe, habe Dr.Frieda Maria W*** ein Versäumungsurteil gegen ihn erlassen. Der Vorsteher des Bezirskgerichtes Hartberg verwarf den Ablehnungsantrag. Dieser Beschluß wurde Günter H*** am 22.4.1988 zugestellt. Noch am selben Tag gab er ein zu Handen des Vorste... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuldig. Mit Entscheidung vom 20. August 1986 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Oktober 1987, ON 20, bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes vom 1. Juli 1987, ON 15, mit dem über die beiden Verpflichteten eine Ordnungsstrafe von 3.000 S verhängt worden war, mit der Maßgabe, daß über jede der beiden verpflichteten Parteien eine Ordnungsstrafe von je 1.500 S verhängt wird. Einen dagegen von den Verpflichteten erhobenen Rekurs wies die zweite Instanz mit dem angefochtenen Beschluß als unzulässig zurück. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 32.000,-- sA auf Grund der mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Ausfertigung des vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 24. Feber 1987 zu 12 Cg 341/86 geschlossenen Vergleiches die Pfändung und den Verkauf der Fahrnisse und die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Verpflichteten. In seinem schriftlichen Rekurs gegen den Exekutionsbewilli... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.März 1986 verhängte das Erstgericht über Hanno H*** gemäß den §§ 1 und 3 der Justizministerialverordnung vom 8.6.1957, RGBl. Nr.114, betreffend die Behandlung der Winkelschreiber eine Geldstrafe von S 1.000,--. Dieser Beschluß wurde dem Beschuldigten am 4.4.1986 zugestellt. Erst am 26.5.1987 erhob dieser gegen den erstinstanzlichen Beschluß unter Berufung auf § 11 Abs 2 AußStrG Vorstellung und beantragte für den Fall der Nichtberücksichtigung dieses... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §86ZPO §528 Abs1 F3
Rechtssatz: Gegen bestätigende Entscheidung über Verhängung einer Ordnungsstrafe ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn die Art der verhängten Strafen divergiert (Haftstrafe beziehungsweise Geldstrafe). Entscheidungstexte 5 Ob 368/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 368/87 ... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §86
Rechtssatz: Auch in Ansehung einer in Konkurs befindlichen Person ist die Ordnungsstrafe zunächst als Geldstrafe und erst im Fall der Uneinbringlichkeit als Haft zu verhängen. Entscheidungstexte 5 Ob 368/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 368/87 8 Ob 51/89 Entscheidungstext OGH 19.10.1989 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.Juli 1985, ON 8, wurde über das Vermögen der Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH & Co. KG und der Wilhelm P*** Hochund Tiefbau Gesellschaft mbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der genannten Kommanditgesellschaft, der Konkurs eröffnet und Dkfm. Dr.Walter S*** zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. Juli 1985, ON 12, wurde dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuß beigeordnet. Dipl... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden und gerichtliche Eingaben für Parteien - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuldig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde vom Rekursgericht aus Anlaß der Erledigung eines Rekurses des ehelichen Vaters gegen den Beschluß des Erstgerichtes über die Festsetzung des Unterhaltes für die beiden minderjährigen ehelichen Kinder über den Rekurswerber gemäß § 85 GOG eine Ordnungsstrafe von S 1.000 verhängt. Der Rekurs des Vaters enthielt unter anderem folgende auf den Erstrichter bezogene Sätze: "Vielleicht glaubt Herr Mag. G***, ich sei so dumm und merke es nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LZPO §86
Rechtssatz: Wenn auch der Rekurs bei einer Strafverfügung aufschiebende Wirkung hat, so ist die Zahlung der Ordnungsstrafe doch keine so eindeutige Handlung, daß sie zwingend einen Rechtsmittelverzicht oder eine Rechtsmittelrückziehung, die nur durch eine ausdrückliche Prozeßhandlung erklärt werden könnte, bedeuten würde. Entscheidungstexte 2 Ob 176/80 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: "Offensichtlich hat die Erstrichterin keine Ahnung, daß man die Miete für eine Werkstätte von der Steuer abziehen kann ..."; "Die weitere
Begründung: .... ist rechtswidrig und beweist einzig und allein, daß die Erstrichterin keine Ahnung vom Wirtschaftsleben hat"; "Offensichtlich wollte die Erstrichterin dem Kläger die Verfahrenshilfe nicht aus den im Beschluß angeführten Gründen entziehen, sondern allein aus dem Grund,... mehr lesen...
Norm: GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Unter vorgefaßter Meinung eines Senates kann nach dem juristischen Sprachgebrauch nur die beleidigende Ausfälligkeit - Verdächtigung geistiger Unbeweglichkeit und mangelnder Bereitschaft auf Argumente anderer einzugehen - verstanden werden. Entscheidungstexte 5 Ob 17/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 5 Ob 17/76 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger behaupten, dass sie je zur Hälfte Eigentümer des F***** EZ ***** seien, das sie mit Kaufvertrag vom 16. 5. 1967 erworben hätten. Zu dieser Liegenschaft in dem Umfang, wie sie die Kläger erworben hätten, gehörten auch die Grundstücke 4012/1, 4016 und 4017, welche der Beklagte ganz oder teilweise benütze. Sie beantragen daher die Feststellung, dass dem Beklagten an diesen Grundstücken weder außerbücherliches Eigentum noch Dienstbarkeiten zustehen, und i... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Für die Anwendung der Bestimmungen des § 86 ZPO ist es nicht entscheidend, ob der Schriftsatz, welcher eine ungebührliche Ausdrucksweise enthält, der Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt. Die Bestimmung des § 86 ZPO dient der Wahrung einer sachlichen unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, den Prozess zu "entschärfen". Zielsetzung der zitierten Gesetzesbestimmung ist es, die am Verfahren beteiligten Personen zu e... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung der im § 86 Abs 1 ZPO genannten Personen darstellten (RZ 1937,236). Entscheidungstexte 3 Ob 107/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 3 Ob 107/73 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Ob eine Beleidigung vorliegt, ist nur nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (5 Ob 397/63, 5 Ob 70/70; Fasching II 562 f). Entscheidungstexte 3 Ob 107/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 3 Ob 107/73 1 Ob 195/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 1 Ob 195/73 Beisatz: Hier: "Der Kläger ... ein streitsüchtige... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen Rechtsanwalt, der dem Gericht mangelnde Sachlichkeit, eine völlig abwegige Rechtsansicht und ausgesprochen willkürliche Bewertung vorwirft. Entscheidungstexte 2 Ob 185/69 Entscheidungstext OGH 26.06.1969 2 Ob 185/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Auch der Beschluß eines Rechtspflegers ist als gerichtliche Entscheidung anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 25/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 3 Ob 25/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036364 Dokumentnummer JJR_19680327_OGH0002_0030OB000... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Der Gebrauch der Wendung "Rechtliche Belange interessieren das Erstgericht nicht" rechtfertigt die Verhängung einer Ordnungsstrafe. Entscheidungstexte 1 Ob 124/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 124/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0036305 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Die Ausdrucksweise in einem von einem Notar verfaßten Rekurs, der Vater einer Minderjährigen könne sich nicht "zum Vollzieher eines der Minderjährigen zweifelsfrei schädlichen Zwangsaktes erniedrigen" geht über den Rahmen einer sachlichen Kritik hinaus. Entscheidungstexte 8 Ob 134/66 Entscheidungstext OGH 10.05.1966 8 Ob 134/66 ... mehr lesen...