RS OGH 1991/5/8 3Ob520/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1991
beobachten
merken

Norm

ZPO §86

Rechtssatz

Auch eine Prozeßpartei, die der Ansicht ist, ein Protokoll enthalte unrichtige Inhalte von Aussagen, die der Richter absichtlich hergestellt habe, um damit den Prozeßausgang zu beeinflussen, ist nicht berechtigt, dem Richter vorzuhalten, er lebe sozusagen auf Kosten der Bevölkerung, handle nur, um seine Macht zu bekunden, begehre reine Willkürakte und sei des Richteramtes unwürdig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0036309

Dokumentnummer

JJR_19910508_OGH0002_0030OB00520_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten