Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen auf Grund des Antrages der K***** vom 19. 1. 1999 mit dem am 12. 3. 1999 öffentlich bekannt gemachten Beschluss des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet wurde, betrieb ein Raumausstattungsunternehmen. Aus gesundheitlichen Gründen stellte er seine unternehmerische Tätigkeit ein. Die maßgeblichen Bestandteile seines Betriebsvermögens übergab er seinem Sohn. Die ihm gehörenden Liegenschaften übergab er mit weiteren Verträgen diese... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung 6 Ob 38/95 (RdU 1996, 202), mit der dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen wurde. Das Erstgericht verhängte über den Beklagten ua wegen beleidigender Passagen in dessen persönlich verfassten und unterfertigten Schreiben an das Gericht ON 51 eine Ordnungsstrafe von 5.000 S. Das Rekursgericht hat diesen Beschlusspunkt bestätigt, jedoch angesichts der aktenkundigen Vermögenssituation ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren ua die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y ua; zuletzt 8 Ob 215/99x). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse j... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y u. a.). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfall... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des § 183 KO entspreche. Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des Paragraph 183, KO entspre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. 6. 1998, ON 233, hat das Erstgericht die Forderungsanmeldungen der R***** iL vom 11. 2. 1998 (FA-ON 112 und 113) sowie deren Antrag vom 30. 3. 1998 (ON 232) auf Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zurückgewiesen, da mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 26. 1. 1998 der Konkurs aufgehoben worden sei. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der Gläubigerin nicht Folg... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Keine Ordnungsstrafe gegen die Partei wegen beleidigender Ausfälle in einem von ihrem Rechtsanwalt gefertigten Schriftsatz Entscheidungstexte 8 R 163/99y Entscheidungstext OLG Graz 18.11.1999 8 R 163/99y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1999:RG0000028 Dokumentnum... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängt das Erstgericht gegen die beklagte Partei wegen des in ihrer Berufungsschrift vom 23.6.1998 gegen den Richter erster Instanz erhobenen Vorwurfes der Voreingenommenheit eine Ordnungsstrafe von S 20.000,-- und stützt sich dabei auf § 86 ZPO. Mit dem angefochtenen Beschluss verhängt das Erstgericht gegen die beklagte Partei wegen des in ihrer Berufungsschrift vom 23.6.1998 gegen den Richter erster Instanz erhobenen Vorwurfes der V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Pkt 1 der Entscheidung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 526 Abs 2 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden. Verneint er die Zulässigkeit des Rechtsmittels, kann sich die Entscheidung gemäß § 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 4 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 26, Absat... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung 1 Ob 235/97h-49, womit der erkennende Senat die Verhängung einer Ordnungsstrafe über eine Zeugin (die Lebensgefährtin des Klägers) durch das Rekursgericht wegen beleidigender Äußerungen des Erstrichters bestätigte. Im Rechtsstreit wegen Zahlung von 1.892 S sA beantragte der Kläger mit Eingabe vom 13. November 1997 die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts. Diese sei jedenfalls deshalb geb... mehr lesen...
Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmutter in jene der Mutter zu bringen. Das Rekursgericht erachtete für seine Entscheidung ua die Vernehmung der Mj. als unbedingt erforderlich, die jedoch mehreren Vorladungen keine Folge ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 7. 7. 1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens und legte ein Vermögensverzeichnis gemäß § 185 KO samt Gläubigerliste, Gehaltsbelegen sowie Korrespondenz über das Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichsversuches vor. Er stellte den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleichs mit einer Quote von 30 %. Aufgrund Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes ergänzte der Antragstel... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220
Rechtssatz: Die Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen Vertreter außerhalb einer Verhandlung ist unzulässig, auch wenn er nicht Rechtsanwalt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 184/98z Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 184/98z 5 Ob 83/99p Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 83/99p Vgl auch; nur: Die Verh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Bewilligung der Verfahrenshilfe für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich zur Geltendmachung eines behaupteten Schadens von 2,154.000 S. Das Erstgericht wies den Antrag ab, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung "zumindest aussichtslos" sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und verhängte über den Antragsteller eine Ordnungsstrafe von 2.000 S, weil dieser die "dem Gericht schuldige Achtung" du... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anders anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozeßordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Rekurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 34/90; 8 Ob 1/91; 8 Ob 100/97g). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfall... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu P 1: Das Erstgericht wies mit Beschluß vom 5.4.1996, ON 1198, ua die Anträge der Gemeinschuldnerin vom 4.3.1996 (ON 1183) und vom 14.3.1996 (ON 1190), dem Masseverwalter Weisung zu erteilen, gegen den Beschluß 2 R 190/95 des Oberlandesgerichtes Linz Revisionsrekurs zu erheben, ab. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs im Hinblick auf den Rechtsmittelausschluß des § 84 Abs 3 KO betreffend Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozeßordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Rekurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 34/90; 8 Ob 1/91; 8 Ob 100/97g). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfal... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit ihrer Mahnklage zunächst den Betrag von S 25.079,80 sA, der als "Kapitalforderung" und als "Honorarforderung für Steuerberatung" bezeichnet wurde. Der Beklagte erhob dagegen Einspruch und bestritt die Klagsforderung dem Grunde und der Höhe nach, wobei er unter anderem darauf hinwies, daß im Kapitalbetrag vorprozessuale Kosten enthalten seien. In der Folge schränkte die klagende Partei "um vorprozessuale Kosten, kapitalisierte Zinsen (... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte in einem Zivilprozeß, dessen Gegenstand Schadenersatzansprüche (Ersatz der Kosten des Abschleppens eines vor der Garage des Klägers abgestellten Pkws des Beklagten) von 1.892 S sind, über eine vom Kläger namhaft gemachte Zeugin, die während ihrer Vernehmung den Verhandlungssaal verlassen hatte, gemäß § 333 ZPO eine Ordnungsstrafe von 2.000 S. Den Antrag der Zeugin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung des Rekurses gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit einer Mahnklage von der beklagten Partei die Zahlung eines Kapitalbetrags von ursprünglich 6.338,70 S samt 12 % Zinsen seit 14.August 1996. Die beklagte Partei erhob gegen den vom Erstgericht am 26.September 1996 erlassenen bedingten Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch und machte in ihrem vorbereiteten Schriftsatz ON 4 ua geltend, im Klagebegehren seien offensichtlich unzulässigerweise auch „vorprozessuale Zinsen und Kosten“ enthalten. Mit v... mehr lesen...
Begründung: Über den unterhaltspflichtigen Vater wurde wegen der an den Erstrichter im Rekurs gegen die Unterhaltsbemessung gerichteten Worte "... aber nicht so ein Märchen, wie ich es von Ihnen zugesandt bekomme" (gemeint ist die erstgerichtliche Entscheidung) und ".... da Sie anscheinend des Lesens nicht kundig sind" (dies bezog sich auf den Erstrichter) vom Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß eine Ordnungsstrafe von S 800,-- verhängt und der Vollzug dieser Strafverfü... mehr lesen...
Norm: ZPO §86DSt 1990 §1 Abs1 HJN §19 ffRAO §9
Rechtssatz: Zwar handelt es sich bei der inkriminierten Schreibweise um schwerwiegende persönliche Angriffe gegen einen Richter. Zu berücksichtigen ist aber, dass diese Angriffe nicht etwa in einem Rechtsmittel erhoben wurden, sondern in einem Ablehnungsantrag. In einem Rechtsmittel ist sachlich darzulegen, weshalb die bekämpfte Entscheidung unrichtig ist. Für eine Ablehnungsantrag reicht der Hinwe... mehr lesen...
Norm: GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Der Vorwurf der "Verfälschung" des Vorbringens einer Partei "bewußt zu deren Nachteil" ebenso wie die Behauptung, das Erstgericht habe das Antragsvorbringen verfälscht wiedergegeben und damit "kraß willkürlich" gehandhabt, stellen wegen der dem Erstrichter damit unterstellten bewußten Parteilichkeit eine Beleidigung dar, die das Maß sachlich berechtigter Kritik eindeutig überschreitet, zumal nicht jedes Wort all... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22GOG §85MRK Art10 Abs2 IV2gZPO §86
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Art 10 MRK) gegen diese Bestimmungen. Entscheidungstexte 5 Ob 129/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 5 Ob 129/92 4 Ob 2323/96p Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2323/96p ... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Antragsteller gegen den Antragsgegner anhängig gemachten Verfahren auf Rückerstattung der vom Antragsteller erlegten Kaution in der Höhe von 25.000 S wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 3 MRG gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem vom Antragsteller gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluß, mit dem der Antrag abgewiesen wurde, erhobenen Rekurs nicht Folge (Punkt 2 des Beschlusses 41 R 359/92-10). Unter einem verhängte es über den Antragsteller ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...