Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter im Konkurs der Schuldnerin T***** mbH, *****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs der Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. P***** K*****, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Rekursge... mehr lesen...
Begründung: Gegen eine Entscheidung des Erstgerichts über die Obsorge erhob der Vater einen Rekurs (ON 383), dem er - neben mehreren Beilagen - ein an eine Richterin des Rekurssenats gerichtetes Schreiben anschloss; er mache dies gleich im Anschluss an den Rekurs, weil es nicht besonders gut aussehe, wenn die Gegenseite davon nichts wisse. In diesem Schreiben sprach er die erwähnte Richterin durchgehend mit „Du" an. Darüber hinaus ist zum Inhalt des Rekurses auf die - sogleich wie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 19. 4. 2005 beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 14 Cg 53/05x durch einen ihm beigegebenen Verfahrenshilfeanwalt eine - später (ON 12) ausgedehnte - Amtshaftungsklage gegen die Beklagten ein. In der Folge wurde die ihm bewilligte Verfahrenshilfe aufgrund Unschlüssigkeit der Klage und daraus resultierender Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit (rechtskräftig) für erloschen erklärt (ON 15, 27). Weitere Verfahrenshilfeanträge des Klägers (ON 31, 32, 92)... mehr lesen...
Begründung: Mit vier Beschlüssen je vom 22. 1. 2009 wies das Erstgericht zwei Anträge des Vaters im Zusammenhang mit seiner Geldunterhaltsverpflichtung gegenüber seinen drei Kindern zurück (ON U92) und bewilligte den drei Kindern Simon (ON U93), Valentina (ON U94) und Laurenz (ON U95) Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG. Das Rekursgericht gab den Rekursen des Vaters gegen diese vier Beschlüsse nicht Folge (Punkt 1. des Beschlusses des Rekursgerichts vom 20. 4. 2009, ON U107) ... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Parteien erhob gegen die gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung nach § 382b EO einen Rekurs. Im Rekursverfahren brachte er auch einen Schriftsatz ein, in dem er ausfällige Äußerungen über die Erstrichterin und den Sachverständigen machte. So bezeichnete er ua den Sachverständigen als „willfähriges Charakterschwein" und das Verfahren als „ekelhaften Ausfluss einer persönlich motivierten Kinderfeindlichkeit der Erstrichterin". Der Gegner d... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht wies die Ablehnung sämtlicher Richter eines Landesgerichts durch den nunmehrigen Rekurswerber als unzulässige Pauschalablehnung und deswegen, weil aus einer bestimmten Rechtsmeinung keine Befangenheit abzuleiten sei, zurück. Rechtliche Beurteilung Der von diesem erhobene Rekurs, dem es an jeglichem sachlichen Argument gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung gebricht, ist nicht berechtigt. Sie steht im Einklang ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22ZPO §86
Rechtssatz: Nur bei Unzurechnungsfähigkeit des Schriftenverfassers hat die Verhängung einer Ordnungsstrafe zu unterbleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 102/08h Entscheidungstext OGH 11.06.2008 3 Ob 102/08h 1 Ob 211/09z Entscheidungstext OGH 17.11.2009 1 Ob 211/09z Vgl aber ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. November 2007 ON 250 bestimmte das Erstgericht ua die Entschädigung des Sachwalters für den Zeitraum 7. Juli 2006 bis 10. Oktober 2007 mit 3.000 EUR und ermächtigte den Sachwalter, diesen Betrag vom Konto der Betroffenen zu beheben. Wenige Tage später - am 8. November 2007 - verstarb die Betroffene. Wie deren Sohn (der Rekurswerber) selbst vorbringt, gelangte ihm der Beschluss des Erstgerichts erst am 8. Februar 2008 zur Kenntnis. Am 14. Februar 20... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtsssache der gefährdeten Parteien 1. mj. Ruben H*****, vertreten durch die Mutter Helga H***** und 2. Helga H*****, wider den Gegner den gefährdeten Parteien Mag. Friedrich H*****, info... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 4. 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. 4. bis 6. 5. 2007. Das Rekursgericht wies die Rekurse des Vaters und der Mutter mit Beschluss vom 12. 9. 2007 als unzulässig zurück: Wenn die von einem Elternteil bekämpfte Besuchsrechtsregelung überholt sei, etwa, weil die Zeit des eingeräumten bzw begehrten Besuchsrechts mittlerweile verstrichen sei, mangle es dem dagegen ankämpfend... mehr lesen...
Begründung: In einem Rekurs gegen die Abweisung eines Ablehnungsantrags verwendete der Antragsteller in Bezug auf die abgelehnte Richterin unter anderem die Ausdrücke „höhergradige neurotische Person", „neurotische Persönlichkeitsstruktur", „juristischer Pfusch", „dokumentierte Unprofessionalität", „Unfähigkeit zur Selbstkritik", „Gefahr für den Rechtsstaat Österreich", „neurotische Fehlinterpretationen", „neurotische Wahrnehmungsstörung", „Justizskandal höheren Grades", „neurotisch... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 12. 2006 lehnte der Revisionsrekurswerber die Vizepräsidentin des Landesgerichtes Wels und Vorsitzende des zuständigen Rechtsmittelsenates als befangen ab, weil sie in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden habe. Mit Beschluss vom 14. 2. 2007 gab das Landesgericht Wels dem Ablehnungsantrag nicht Folge. Das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 25. 4. 2007 (1 R 54/07b). Am 21. 5. 2007 lehnte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen Dr. Alois K***** und Dr. Karin K***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Wels, 4 C 50/03, geschieden, die Scheidung erwuchs am 22. 2. 2005 dem Grunde nach in Rechtskraft. Mit Antrag vom 7. 12. 2005 begehrte Dr. Karin K***** beim Bezirksgericht Wels die Aufteilung des eheliche Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß § 81 ff EheG. Nach der Geschäftsverteilung ist beim Bezirksgericht Wels die selbe Richterin zuständig, welche auch den Sche... mehr lesen...
Begründung: 1.) Das Erstgericht bewilligte gemäß § 546 EO die Gehaltsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 1.936 EUR sA. Das Rekursgericht hob diesen Beschluss infolge Rekurses des Verpflichteten auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung über den Exekutionsantrag nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens auf. 1.) Das Erstgericht bewilligte gemäß Paragraph 546, EO die Gehaltsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 1.936 EUR sA. Das Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht über Mag. Arthur L*****, einen em. Rechtsanwalt und Vater der mj Alina N***** eine Ordnungsstrafe von EUR 100,--. In der Äußerung ON 376 habe Mag. Arthur L***** verlangt, „jene zu eruierende Bedienstete der Geschäftsabteilung, die das Telefonat laut Amtsvermerk vom 8. 1. 2004 geführt und ihm darin in infamer und impertinenter Weise Querulantum unterstellt habe, von allen Tätigkeiten rücksichtlich dieser Causa ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob einen in einem Zivilprozess bestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wegen unentschuldigter Nichtabgabe des Gutachtens seines Amtes, verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von 700 EUR, verurteilte ihn zum Ersatz der „dadurch" entstandenen Mehrkosten und sprach aus, dass „seine SV-Kosten entfallen". Schließlich sei der Akt sofort zurückzustellen. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Sachverständigen ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Architekt schloss am 6. 7. 1994 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Architektenwerkvertrag über den Umbau und die Generalsanierung eines Hauses in Klagenfurt. Er führte die Planung und Ausschreibung durch und nahm Überwachungsaufgaben während der Bauarbeiten wahr. Die Übergabe des Bauwerks erfolgte im Dezember 1997. Im Vorprozess 25 Cg 183/98w des Landesgerichts Klagenfurt ging es um eine restliche Honorarforderung des Klägers. Die Parteien schlo... mehr lesen...
Norm: ZPO §40 ffZPO §86ZPO §220 Abs1
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren über die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Ordnungsstrafe findet ein Kostenersatz nicht statt. Entscheidungstexte 1 Ob 105/04d Entscheidungstext OGH 17.05.2004 1 Ob 105/04d Veröff: SZ 2004/78 9 Ob 4/17d Entscheidungstext OGH 28.02.2017 9 Ob 4/17d ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220 Abs1ZPO §514 Abs1ZPO §517ZPO §528 A
Rechtssatz: Für die Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Gerichts zweiter Instanz über die Verhängung einer Ordnungsstrafe ist nicht von Bedeutung, ob der Rechtsschutzantrag, der Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens als Anlass für die Bestrafung ist, an sich der Kognition des Obersten Gerichtshofs unterliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber beantragte am 24. 2. 2004 (neuerlich) die Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer "zur eventuellen Verbesserung" der beigeschlossenen "Amtshaftungsklage" gegen die Republik Österreich sowie "zur Vertretung im Verfahren". Das Erstgericht wies diesen Antrag und die "Amtshaftungsklage" zurück. Den weiteren Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rekurses gegen den vorangegangenen B... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zur Erzwingung von Verwalterabrechnungen hat sich der Erstantragsteller in seiner Rekursbeantwortung folgender Ausdrücke bedient, die sich auf die Antragsgegnerin beziehen: "Die Antragsgegnerin erhebt vorsätzlich zu nichts anderem als zur Vernebelung ihrer massiven Unterschlagungen und zur Verschleppung dieses Verfahrens bis zur Beendigung ihres Strafverfahrens unter gröblichsten Täuschungen und Auftischungen von Lügengeschichten zur völlig unnötigen Beschäf... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Ein aus dem Stand ausgeschiedener Rechtsanwalt unterliegt nicht mehr der Disziplinargerichtsbarkeit, weshalb die Verhängung einer Ordnungsstrafe über ihn wegen beleidigender Ausfälle gegen das Gericht zulässig ist. Entscheidungstexte 8 Ob 150/03x Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 Ob 150/03x 5 Ob 83/05z ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 7. September 1987 rechtskräftig geschieden. In diesem Rechtsstreit schlossen die Parteien am 7. September 1987 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Verpflichtete (unter anderem) zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts von 8.000 DM verpflichtete, und zwar "entsprechend der in Ziffer A III und XI und B des Notars Volker Bouffier in Gießen vom 12. 11. 1986 - UR.-Nr.: 393/86 - getroffene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als "Eingabe" bezeichnete Revisionsrekurs ist im Hinblick auf die Verwerfung des Ablehnungsantrags schon deshalb unzulässig, weil nach ständiger Rechtsprechung § 24 Abs 2 JN den Rechtsmittelzug in Ablehnungssachen abschließend regelt, sodass ungeachtet der Verfahrensbestimmungen in der Hauptsache gegen die Sachentscheidung zweiter Instanz im Ablehnungsverfahren ein weiterer Rechtsmittelzug an das Höchstgericht ausgeschl... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Ordnungsstrafe römisch eins. Zur Ordnungsstrafe 1. Der Vater wendet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. 11. 2002, mit dem sein Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien "zurückgewiesen" wurde, mit Rekurs. Überdies behauptete er die Befangenheit der den Spruchkörper des Oberlandesgerichts Wien bildenden Richter. Dieser Ablehnungsantrag wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 85 Abs 1 GOG kann gegen Parteien, die in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit in Außerstreitsachen in schriftlichen Eingaben die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzen oder in schriftlichen Eingaben die andere Partei, einen Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigen, vom Gericht eine Ordnungsstrafe (§ 220 ZPO) verhängt werden. Das Rekursgericht hat im Sinne der st... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit Mahnklage zunächst 9.598 S samt 18 % Zinsen seit 7. 4. 2000 aus "Warenlieferungen", wobei sie den Teilbetrag von 3.915 S als Kosten der außergerichtlichen Forderungsbetreibung, die sie näher aufschlüsselte, auswies und diesen Teilbetrag hilfsweise aus dem Titel des Schadenersatzes weiters hilfsweise als vorprozessuale Kosten geltend machte. Das Erstgericht erließ einen Zahlungsbefehl über 5.683 S. Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl Eins... mehr lesen...
Begründung: Gegen die teilweise Verweigerung der Verfahrenshilfe erhob der Antragsgegner Rekurs. Das Rekursgericht gab seinem Rekurs nicht Folge (Punkt 1) und verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von S 10.000 (Punkt 2) wegen folgender im Rekurs enthaltener Äußerungen: "Eingedenk dessen, dass er (der Erstrichter) in 1 F 93/94p, ON 165, bewies, dass er weder in der Lage ist, von S 1,000.000 S 400.000 zu substrahieren, noch Kontoauszüge lesen und auswerten kann, geschweige denn akt... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Wels wandelte die von ihm über den Kläger mit Beschluss vom 17.12.1997 verhängte Ordnungsstrafe von 5.000 S gemäß § 220 Abs 3 ZPO in eine Haftstrafe von 2 Tagen um, weil die Geldstrafe nach einer Mitteilung der Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Linz vom 18.5.2000 (Einlangen) "wegen Uneinbringlichkeit gelöscht" wurde. Ferner sprach es die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof aus. Das Landesgericht Wels wandelte die von ihm ü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Mutter der beklagten Partei eine Geldstrafe von S 70.000, weil diese im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren ohne Vorliegen berechtigter Hinderungsgründe die Durchführung einer Blutabnahme gemäß § 7 FamRAnglV verweigere. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter der beklagten Partei nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nic... mehr lesen...