RS OGH 1973/6/5 3Ob107/73, 6Ob20/74 (6Ob21/74), 6Ob545/78, 2Ob176/80 (2Ob177/80), 10Ob322/02d, 5Ob12

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Veröffentlicht am 05.06.1973
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Norm

ZPO §86

Rechtssatz

Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung der im § 86 Abs 1 ZPO genannten Personen darstellten (RZ 1937,236).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0036308

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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