Norm: ZPO §86AußStrG 2005 §22
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Ausfälle in Rechtsmittelschriften ist sowohl das Erstgericht als auch das Rechtsmittelgericht zuständig. Auch eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen. Entscheidungstexte 6 Ob 86/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht wegen beleidigender Äußerungen im Rekurs eine Geldstrafe verhängt, obwohl schon das Erstgericht eine solche verhängt hatte, verstößt es gegen den Grundsatz "ne bis in idem". Es spielt dabei auch keine Rolle, daß das Rekursgericht Äußerungen im Schriftsatz als beleidigend angesehen hat, die vom Erstgericht außer Acht gelassen wurden, denn es kommt nicht auf die einzelnen Äußerungen an, sondern dar... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5GOG §85WinkelschreibereiV §1ZPO §86ZPO §528 A
Rechtssatz: Im Verfahren wegen Winkelschreiberei gelten für Rekurse gegen Beschlüsse jeder Art die Bestimmungen der §§ 514 bis 528 ZPO, insbesondere, wenn eine Ordnungsstrafe wegen beleidigender Äußerungen verhängt wurde und diese bekämpft wird. Entscheidungstexte 7 Ob 86/65 Entscheidungstext OGH 07.04.1965 7 Ob 86/65 ... mehr lesen...
Norm: RAO §9ZPO §86
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat sein Vorbringen so einzurichten, daß damit nicht gegen § 86 ZPO verstoßen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 11/64 Entscheidungstext OGH 21.01.1964 8 Ob 11/64 Teilweise Veröff: AnwBl 1965,156 Bkd 39/67 Entscheidungstext OGH 23.10.1967 Bkd 39/67 Beisatz: Herabsetzung der G... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22KO §172ZPO §86
Rechtssatz: Die objektive Beurteilung und nicht die Absicht des Schriftenverfassers entscheidet, ob der Schriftsatz beleidigende Ausfälle enthält. Entscheidungstexte 5 Ob 397/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 5 Ob 397/63 5 Ob 204/65 Entscheidungstext OGH 22.12.1965 5 Ob 204/65 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verhängte über den Kläger gemäß § 86 (1) ZPO. eine Ordnungsstrafe von 250 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit von 5 Tagen Arrest, weil der Kläger in seiner Eingabe vom 24. Mai 1962 durch beleidigende Ausfälle in der Kritik des Gutachtens die dem Gerichte schuldige Achtung verletzt habe, indem er das Sachverständigengutachten als "Schandgutachten" mehrmals bezeichnet und geschrieben habe, der Kläger sei "kein Freiwild und lasse sich durch ein falsches Gutachten nicht a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 6. 7. 1954 bis 30. 6. 1960 Pächter einer Fleischhauerei und Fleischselcherei in P*****. Verpächter war ursprünglich Franz S*****, an seine Stelle trat später durch Erwerb der Liegenschaft der Beklagte in den Pachtvertrag ein. Der Kläger knüpfte bereits vor Ablauf der Pachtdauer mit dem Beklagten und dem damals noch als Miteigentümer in Betracht kommenden Johann S***** Verhandlungen wegen einer neuerlichen Verpachtung an und begann auch bereits mit neue... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Verletzung der dem Gericht schuldigen Achtung durch den Vorwurf, der Erstrichter habe die Beweise in einer Art gewürdigt, die nahe an einen geltend gemachten Befangenheitstatbestand grenzt. Entscheidungstexte 5 Ob 210/59 Entscheidungstext OGH 29.04.1959 5 Ob 210/59 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220ZPO §333ZPO §519 E5ZPO §528 F3
Rechtssatz: Gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Berufungsgericht oder Rekursgericht ist der Rekurs zulässig; die Wertgrenze des § 528 ZPO ist hier bedeutungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 276/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 6 Ob 276/58 Veröff: EvBl 1959/60 S 104 = JBl 1959,239 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220
Rechtssatz: Mißfällige Kritik an der Person des Richters. Entscheidungstexte 3 Ob 625/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 3 Ob 625/56 6 Ob 127/59 Entscheidungstext OGH 22.04.1959 6 Ob 127/59 Ähnlich 5 Ob 640/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §86
Rechtssatz: Es kommt nicht auf die Absicht des Verfassers des Schriftsatzes, sondern auf die objektive Beurteilung an. Auch der Umstand spielt keine Rolle, dass sich der Angegriffene selbst nicht beleidigt fühlte und deswegen keinerlei Anlass nahm, von sich aus eine Ordnungsstrafe zu verhängen. Entscheidungstexte 2 Ob 665/53 Entscheidungstext OGH 02.09.1953 2 Ob 665/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22GOG §85ZPO §86
Rechtssatz: Eine Verletzung der dem Gerichte schuldigen Achtung ist nicht nur dann mit einer Ordnungsstrafe zu belegen, wenn sie in der Absicht vorgebracht wurde, das Gericht zu verunglimpfen, sondern auch dann, wenn sie einem Mangel an Überlegung entsprang. Entscheidungstexte 1 Ob 586/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 586/51 ... mehr lesen...
In einem gegen einen Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau als Exekutionsgericht erhobenen Rekurs hat der Anwalt der betreibenden Partei die dem Gerichte schuldige Achtung durch beleidigende Äußerungen verletzt. Das Landesgericht Feldkirch hat deshalb anläßlich der Erledigung dieses Rekurses mit Beschluß vom 27. September 1949 über den Anwalt gemäß §§ 86 Abs. 2 ZPO. und 78 EO. eine Ordnungsstrafe verhängt. Dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurse des Rechtsanwaltes gab der Oberst... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §200ZPO §517
Rechtssatz: Gegen die in einem Bagatellverfahren verhängte Ordnungsstrafe ist der Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 40/36 Entscheidungstext OGH 04.02.1936 4 Ob 40/36 Veröff: SZ 18/27 1 Ob 114/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 114/97i Vgl ... mehr lesen...