Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Mit der Beseitigung des Urteiles in der Hauptsache durch Bewilligung der Wiederaufnahme ist vollkommen neu zu verhandeln, wobei auch neue Tatsachen, die dem Gerichte erst im wiederaufgenommenen Verfahren zur Kenntnis kommen, zu berücksichtigen sind, so dass es infolge der Notwendigkeit der Neudurchführung des Hauptverfahrens und der Zulässigkeit weiteren Parteienvorbringens dem Wiederaufnahmskläger freisteht, auch Tat... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte mit Urteil vom 5. Oktober 1955, 1 C 287/55-8, das Klagebegehren des am 19. April 1955 außerehelich geborenen mj. Josef A. auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Josef B. und das damit verbundene Unterhaltsbegehren rechtskräftig abgewiesen. Am 30. Juni 1958 brachte der mj. Josef A., vertreten durch seinen Vormund, die Wiederaufnahmsklage mit der Behauptung ein, es zeige sich eine auffallende Ähnlichkeit zwischen dem Kind und dem Beklagten,; eine ant... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I3aZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §541
Rechtssatz: Bei einer nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO auf die anthropologisch - erbbiologische Untersuchung gestützten Wiederaufnahmsklage gegen ein Urteil auf Feststellung der Vaterschaft kann über die Wiederaufnahme des Verfahrens erst nach Durchführung der Untersuchung im Wiederaufnahmeverfahren entschieden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 780/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Im judicium rescindens ist auch gleichzeitig eine einschränkende Beweiswürdigung dahin vorzunehmen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Tatsachen oder Beweismittel im Vorprozeß einen Verstoß gegen die Findung der materiellen Wahrheit und die Vollständigkeit der Urteilsgrundlagen bilden. Entscheidungstexte 1 Ob 179/57 Entscheidungstext OGH 27.03.1957 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §541
Rechtssatz: Wurde der den untergerichtlichen Entscheidungen über die Schadensteilung zugrunde liegende Sachverhalt durch die der Wiederaufnahmsklage stattgebende Entscheidung in Frage gestellt, kann im Revisionsverfahren von diesem alten Sachverhalt auch nicht bei Überprüfung des von der Wiederaufnahme nicht erfaßten stattgebenden Teiles der untergerichtlichen Entscheidungen ausgegangen werden. Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Das wiederaufgenommene Verfahren kann auch vor dem Berufungsgericht nur nach den Verfahrensvorschriften, die für die erste Instanz gelten, durchgeführt werden, sodaß auch neues Vorbringen nicht ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 61/56 Entscheidungstext OGH 04.04.1956 3 Ob 61/56 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4ZPO §541
Rechtssatz: Ob einem Beweismittel die konkrete Eignung zukommt, allenfalls eine für den Wiederaufnahmswerber günstigere Entscheidung in der Hauptsache herbeizuführen, wird das Gericht in der Regel erst dann entscheiden können, wenn es den angebotenen Beweis im Zuge des über den Grund und die Zulässigkeit der Wiederaufnahme zulässigen Verfahrens aufgenommen hat. Die Ablehnung eines Wiederaufnahmsantrages mit der... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CaZPO §541
Rechtssatz: Rechtskraft der Bewilligung eines Wiederaufnahmsbegehrens, wenn Wiederaufnahmegericht ohne Ausspruch über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme, die sich aber aus den Gründen ergibt, in der Hauptsache entscheidet und diese Entscheidung vom Wiederaufnahmsbeklagten nicht angefochten wird. Die mangelhafte Fassung des Urteilsspruches ist (vom Berufungsgericht) richtigzustellen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §530 Abs1 Z7 G4ZPO §538ZPO §541
Rechtssatz: Die Untersuchung, ob die Behauptungen in der Wiederaufnahmsklage über das Vorliegen des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO richtig sind, muss im judicium rescindens vorgenommen werden, da nur einer gerechtfertigten Klage stattgegeben werden kann. Hiezu gehört notwendig auch die Prüfung, ob die klagende Partei von den neuen Tatsachen oder Bewei... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens in der Rechtssache Gustav P. gegen Franziska H. wegen Ungültigkeit eines Testamentes zu 15 Cg 5/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen und in den Entscheidungsgründen ausgeführt: Im Vorprozeß 15 Cg 5/52 habe der nunmehrige Beklagte die nunmehrige Klägerin auf Feststellung geklagt, daß ihm auf Grund des Gesetzes das Erbrecht zum Nachlaß des am 13. Oktober 1951 verstorbenen Ru... mehr lesen...
Der am 2. September 1947 von Josefine L. außer der Ehe geborene Kläger hat am 29. Oktober 1947 zur GZ. 2 C 508/47 des Bezirksgerichtes K. gegen den Beklagten eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage eingebracht. Das Klagebegehren ist mit dem vom Berufungsgerichte bestätigten Urteile vom 15. Dezember 1948 mit der Begründung: abgewiesen worden, daß die Kindesmutter während der Empfängnisfrist mit August J. geschlechtlich verkehrt habe, daß ihre Zeugenaussage deshalb, weil sie einen in dies... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Das Erneuerungsverfahren ist eine Teilverhandlung, deren Thema derart eingeschränkt ist, daß zur Hauptsache nur soweit verhandelt werden darf, als die früheren Verhandlungsergebnisse durch die Wiederaufnahmsgründe ihre Grundlage verloren haben. Entscheidungstexte 4 Ob 201/53 Entscheidungstext OGH 27.10.1953 4 Ob 201/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §541
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ist erforderlich, daß die als Wiederaufnahmsgrund geltend gemachte neue Tatsache auch bewiesen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 998/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 998/52 6 Ob 192/05m Entscheidungstext OGH 06.10.2005 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4ZPO §541
Rechtssatz: Im Falle des § 530 Z 7 ZPO reicht die abstrakte Eignung des Vorbringens zur Bewilligung der Wiederaufnahme nicht aus, sondern es muß auch feststehen, daß das Vorbringen der Wiederaufnahmsklage selbst wahr ist. Es müssen jedoch nicht sämtliche Zeugen die im judicium rescissorium notwendig sind, schon im judicium rescindens vernommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B2ZPO §541ZPO §544
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Berufung gegen ein Urteil, welches auf Grund einer Wiederaufnahmsklage aufgehoben wurde, ist nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 491/51 Entscheidungstext OGH 01.08.1951 2 Ob 491/51 8 Ob 18/98z Entscheidungstext OGH 12.03.1998 8 Ob 18/98z Beisatz: En... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Im judicium rescissorium ist das wiederaufgenommene Verfahren völlig neu durchzuführen. Auf die Beweisergebnisse des Vorprozesses darf kein Bedacht genommen werden und weder sind die Parteien an ihr Vorbringen im Vorprozess, noch das Gericht an die früheren Beweisbeschlüsse gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 516/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 1 Ob 516/5... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 AZPO §541
Rechtssatz: Wird auf Grund einer Wiederaufnahmsklage die Wiederaufnahme bewilligt, so ist der Ausspruch des Gerichtes, daß das frühere Urteil aufgehoben wird, zulässig, und zwar auch ohne Antrag des Klägers. Entscheidungstexte 2 Ob 522/50 Entscheidungstext OGH 05.11.1950 2 Ob 522/50 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G4ZPO §541
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmsklage reicht es aus, dass die neuen Beweismittel, für sich allein betrachtet, eine andere Entscheidung herbeizuführen vermögen. Ob ihnen diese Eignung wirklich zukommt, kann aber nicht im Vorverfahren (judidium rescindens), sondern nur im Hauptverfahren (judicium rescissorium) beurteilt werden. Denn nur im Hauptverfahren kann der Beweiswert der neuen Zeugenbe... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß das Begehren der klagenden Partei auf Wiederaufnahme des Räumungsverfahrens 2 C 31/46 des Bezirksgerichtes Hernals nach durchgeführter mündlicher Verhandlung abgewiesen, und zwar deshalb, weil nach Ansicht des Erstgerichtes der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund, nämlich die rechtskräftige Aufhebung einer dem Beklagten erteilten Benützungsbewilligung, niemals gegenüber dem Beklagten eine günstigere Entscheidung herbeiführen könnte, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: RG 26.2.1940, VIII 567/39 Nach Bewilligung der Wiederaufnahme gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil sind gegen den von der Wiederaufnahme betroffenen Anspruch alle schon vor der Wiederaufnahme vorgebrachten Einwendungen und Gegeneinwendungen zu berücksichtigen, aber auch neue Einwendungen und Gegeneinwendungen zulässig. Entscheidungstexte 8 RG 567/39 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §51ZPO §52ZPO §541
Rechtssatz: Bei Bewilligung der Wiederaufnahme ist die Entscheidung über die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens der Entscheidung in der Hauptsache vorzubehalten. Entscheidungstexte 2 Ob 441/38 Entscheidungstext OGH 28.06.1938 2 Ob 441/38 Veröff: SZ 20/157 1 Ob 708/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §395ZPO §396 AZPO §530 BZPO §541
Rechtssatz: Der Anspruch auf Wiederaufnahme eines durch Urteil geschlossenen Verfahrens ist öffentlich - rechtlicher Natur, daher der Parteidisposition entrückt. Die Wiederaufnahme kann dem nach weder mit Anerkenntnis noch mit infolge Säumnis des Beklagten gegen diesen ergehendes Versäumungsurteil bewilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 1121/36 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Umfang und Inhalt des infolge des Wiederaufnahmsgrundes des § 530 Z 2 ZPO in der Hauptsache neu durchzuführenden Verfahrens. Entscheidungstexte 1 Ob 2/34 Entscheidungstext OGH 06.02.1934 1 Ob 2/34 Veröff: SZ 16/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0044659 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Der Umfang des wiederaufgenommenen Verfahrens ist nur dadurch beschränkt, daß es über den von der Wiederaufnahme betroffenen Anspruch nicht hinausgehen darf. Entscheidungstexte 3 Ob 811/33 Entscheidungstext OGH 19.09.1933 3 Ob 811/33 Veröff: SZ 15/18 4 Ob 502/77 Entscheidungstext OGH 29.03.1977 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Nach Bewilligung der Wiederaufnahme darf zur Hauptsache nur so weit verhandelt werden, als die Ergebnisse und Feststellungen des aufgehobenen Urteiles durch die Wiederaufnahmegründe ihre Grundlage verloren haben. Entscheidungstexte 2 Ob 256/23 Entscheidungstext OGH 24.04.1923 2 Ob 256/23 Veröff: SZ 5/96 E... mehr lesen...