RS OGH 1957/3/13 2Ob698/56

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Veröffentlicht am 13.03.1957
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Norm

ABGB §1304 A
ZPO §541

Rechtssatz

Wurde der den untergerichtlichen Entscheidungen über die Schadensteilung zugrunde liegende Sachverhalt durch die der Wiederaufnahmsklage stattgebende Entscheidung in Frage gestellt, kann im Revisionsverfahren von diesem alten Sachverhalt auch nicht bei Überprüfung des von der Wiederaufnahme nicht erfaßten stattgebenden Teiles der untergerichtlichen Entscheidungen ausgegangen werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 698/56
    Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 Ob 698/56
    Veröff: JBl 1957,322

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0027522

Dokumentnummer

JJR_19570313_OGH0002_0020OB00698_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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