Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Siegfried T*****, vertreten durch Dr.Gerd Hartung, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Leopoldine K*****, wegen Wiederaufnahme des Rechtsstreites AZ 26 Cg 269/89 des Handelsgerichte... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte (Klägerin im Hauptprozeß) war bei der Wiederaufnahmsklägerin (Beklagte im Hauptprozeß) über 37 Jahre als Angestellte beschäftigt. Seit November 1974 war sie selbständig vertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mitgeschäftsführer war C***** H*****. Die Wiederaufnahmsbeklagte wurde am 8. November 1989 entlassen. Sie begehrte mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, im Verfahren 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbe... mehr lesen...
Begründung: Der am 16.August 1974 unehelich geborene Beklagte hatte im November 1974 den nunmehrigen Wiederaufnahmskläger auf Feststellung seiner Vaterschaft und Leistung des gesetzlichen Unterhaltes geklagt. In dem über diese Vaterschaftsklage durchgeführten Rechtsstreit hatte der nunmehrige Kläger eingewendet, die Mutter des Kindes habe mit vielen Männern geschlechtlich verkehrt, ohne jedoch zunächst - von dem von der Mutter selbst bezeichneten späteren Lebensgefährten abgesehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu C 185/75 des Erstgerichtes begehrte der Kläger, Anton P*** als seinen Vater festzustellen. Da das Verfahren ergab, daß die Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist außer mit Anton P*** auch mit dem nunmehrigen Beklagten und mit Willi O*** Geschlechtsverkehr gehabt hatte, wurden hinsichtlich dieser drei Männer serologische Sachverständigengutachten eingeholt. Nach diesen Gutachten war Willi O*** von der Vaterschaft ausgeschlossen. Anton ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rechtsstreit 1 Cg 317/84 des Erstgerichtes wurde der von den nun beklagten Parteien gegen die jetzt klagende Partei erhobenen Erbrechtsklage in allen drei Instanzen dahin stattgegeben, daß das von Maria O*** am 30.Jänner 1984 eigenhändig errichtete schriftliche Testament, in dem die Klägerin als Alleinerbin eingesetzt wurde, unwirksam sei. Diesem Urteil lag im wesentlichen der Sachverhalt zugrunde, daß Maria O*** schon vor ihrer Einlieferung ins Krankenhaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 6 Cg 99/82 des Landesgerichtes Innsbruck wurde die nunmehrige Klägerin schuldig erkannt, zugunsten der vollstreckbaren Abgabenforderung von S 776.181,--, die der nunmehr beklagten Partei gegen Dr. Manfred S*** zusteht, jegliche Exekution in die ihr gehörigen und mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundenen 64/2305 und 2/2305-Anteile an der Liegenschaft EZ 3891 II KG Hötting zu dulden. Mit der am 16.8.1985 beim Erstgericht eingelangten Klage beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. März 1971 fuhr der Kläger mit seinem PKW von Dornbirn in Richtung Bregenz. Als er im Ortsgebiet von Lauterach sein Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten mußte, fuhr der Erstbeklagten von hinten auf den stehenden PKW des Klägers auf. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKWs. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an dem Unfall ist nicht mehr strittig. Der Kläger forderte an Schadenersatz S 140.089,20 s.A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 11. Juni 1986, GZ 3 Cg 453/81-37, wurde die Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden der Klägerin geschieden. Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung wurde nicht Folge gegeben. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 17. März 1987, 5 Ob 524/87, wurde der Revision der Klägerin nicht Folge gegeben. Als schwere Eheverfehlung des Beklagten waren unter anderem ehewidrige Beziehungen zu Hermine S*** der Witwe se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte das Urteil: "1) Die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Scheidungssache Ing. Raimund N*** gegen Wilhelmine N*** 17 Cg 31/81 des Landesgerichtes für ZRS Wien wird bewilligt. 2) Das in dieser Rechtssache ergangene Endurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom 18. 1. 1985 sowie das dieses Endurteil im wesentlichen bestätigende Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 7. 5. 1985 werden beseitigt." In der Hauptsache beantragte sie da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 7 Cg 201/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wurde das Klagebegehren der beiden Wiederaufnahmskläger (künftig kurz Kläger genannt) und weiterer 58 Wohnungsmiteigentümer der Wohnhausanlage Graz, Plüddemanngasse 69-73, die wiederaufnahmsbeklagten Parteien (künftig kurz Beklagte genannt) zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, diese Wohnhausanlage, welche mit Baumängeln behaftet ist, denen zufolge Wassereintritt in den Kellerräumlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 9.Mai 1973, 39 c Cg 105/72-18, in diesem Umfang bestätigt durch die Urteile des Oberlandesgerichtes Wien vom 16.Jänner 1974, 6 b R 227/73, und des Obersten Gerichtshofes vom 27.Juni 1974, 7 Ob 85, 129/74, wurde das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung des Nichtzurechtbestehens der vom beklagten Bundesland in den Rechnungsabschlüssen seit 1968 als Teil einer 80 Mio. S-Forderung gegen die klagende Bank ausgewiesen, von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ernst und Ingeborg K verkauften am 9.4.1980 dem Franz L ein Grundstück. Ernst K nahm vom Käufer Anzahlungen von S 400.000,-- entgegen. Er wollte den Kaufpreisteilbetrag erstatten, als die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufes versagt worden war. Man kam aber überein, den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens abzuwarten. Die Entscheidung der Grundverkehrslandeskommission wurde am 11.3.1982 bestätigt. Am 16.3.1982 erfolgte die Zustellung der Beschlüsse des ... mehr lesen...
Norm: JN §7aZPO §532ZPO §540ZPO §541ZVN 1983 ArtXVII
Rechtssatz: Über eine Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem der Senat entschieden hat, entscheidet der Einzelrichter, wenn keine der Parteien im Wiederaufnahmsverfahren zeitgerecht (§ 7 a Abs 2 JN) den Senat beantragt hat; dies gilt auch für wiederaufzunehmende Verfahren, in denen die Klage vor dem 01.05.1983, dem Inkrafttreten der ZVN 1983, bei Gericht eingelangt war. ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozeß erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 7.1.1982 bei einem Streitwert von 2 Mio S in Senatsbesetzung auf Realteilung der Liegenschaft EZ 92 KG Großgmain. Am 29.11.1983 erhob der seinerzeitige Beklagte Wiederaufnahmsklage, ohne darin gemäß § 7 a Abs 2 JN idF der ZVN 1983 den Antrag auf Entscheidung durch den Senat zu stellen. Auch die Wiederaufnahmsbeklagten stellten einen solchen Antrag in der Klagebeantwortung nicht. Bei der vom Einzelrichter anberaumten Ta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Kind wurde am 9.Mai 1967 von einer deutschen Staatsangehörigen außer der Ehe geboren. Es brachte am 7.September 1967 gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des gesetzlichen Unterhaltes ein. Das Erstgericht leitete über diese Klage zu AZ 6 C 749/67 den Rechtsstreit ein. Keiner der Streitteile war in diesem Verfahren anwaltlich vertreten. Vor dem deutschen Rechtshilfegericht bekundete die Mutter des Klägers am 27.... mehr lesen...
Die Wiederaufnahmsbeklagte ist seit 1951 als Rechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1961 verstorbenen Vaters Josef A Eigentümerin der Liegenschaft EZ 79 KG P mit dem Haus P Nr. 61. Der Wiederaufnahmskläger und sein Sohn Dr. Otto K sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 350 KG P mit dem Wohnhaus P Nr. 60. In der am 27. September 1977 beim Bezirksgericht Deutschlandsberg gegen den nunmehrigen Wiederaufnahmskläger und Dr. Otto K eingebrachten Klage behauptete die nunmehrige Wiede... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Ergibt sich die Unzulässigkeit der Wiederaufnahmsklage erst nach Prüfung streitiger Tatsachen - die Kläger hatten in der Wiederaufnahmsklage ausdrücklich ein Verschulden an der verspäteten Vorlage des Schreibens bestritten - ist die Klage mit Urteil abzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 506/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 506/79 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs3EheG §61 Abs1JMV Nr 283/1897 §11ZPO §530 E1ZPO §541
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Entscheidung in Ehesachen hindert nicht die Beschränkung des aufhebenden Erkenntnisses über eine Wiederaufnahmsklage auf die Klage oder die Widerklage allein oder auf den Schuldantrag oder Mitschuldantrag unter Belassung des Ausspruches über die Scheidung. RG vom 24.03.1943, IV 23/43 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs1ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Muster einer vom OGH behandelten Nichtigkeitsklage - Auftrag an das Erstgericht des Vorprozesses, Sachverständigengutachten einzuholen und mit den Parteien zu erörtern. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §529 AZPO §532ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Sachliche Behandlung einer Nichtigkeitsklage, die an den OGH gemäß § 261 Abs 6 ZPO überwiesen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039990 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §530ZPO §538 Abs1ZPO §541
Rechtssatz: Die neuen Tatsachen und Beweismittel im Wiederaufnahmsverfahren sind nicht nur im Hinblick auf ihre abstrakte Eignung, eine Änderung der im Vorprozess erflossenen Entscheidung herbeizuführen, zu würdigen, es muss vielmehr auch eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob die Nichtberücksichtigung dieser Tatsachen oder Beweismittel im Vorprozess geeignet war, die Beweiswürdigung im Vorproz... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §541
Rechtssatz: Wenn die Bewilligung der Wiederaufnahme nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, kann der OGH die Bezeichnung der Parteien in der Hauptsache entsprechend ihrer im Vorprozeß eingenommenen Parteistellung vornehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 176/73 Entscheidungstext OGH 21.11.1973 1 Ob 176/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §541ZPO §542
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme ist durch Urteil zu entscheiden. Unterläßt das Gericht die Entscheidungsausfertigung, ohne einen Beschluß gemäß § 542 ZPO zu fassen, enthält der Urteilsspruch über die Hauptsache nichts über die Bewilligung der Wiederaufnahme und fehlt jede schriftliche
Begründung: dieser Entscheidung, so ist die gemäße § 541 ZPO getroffene Entscheidung nichtig. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2aZPO §530 AZPO §541
Rechtssatz: Eigene Feststellungen darf das Berufungsgericht in seinem Urteil nur treffen, wenn es selbst Beweise aufgenommen hat (JBl 1968, 368; EvBl 1958/219; SZ 25/46 ua). Noch weniger ist es berechtigt, ein Vorbringen oder gar ein unterlassenes Vorbringen zu werten oder Schlüsse aus einem anderen Verfahren - auch wenn es das Verfahren ist, dessen Wiederaufnahme begehrt wird - zu ziehen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §532 Abs1ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Muster einer vom OGH behandelten und sachlich erledigten Nichtigkeitsklage. Entscheidungstexte 4 Ob 44/67 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 4 Ob 44/67 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 Vgl European C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem im
Spruch: genannten Urteil des Obersten Gerichtshofes wurden die im
Spruch: genannten Urteile der Untergerichte bestätigt und die klagende Partei zur Bezahlung eines Betrages von S 28.000 sA an die beklagte Partei verurteilt. Die klagende Partei ficht dieses Urteil nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO an, weil sie im Verfahren nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen sei und die Prozessführung auch nachträglich nicht genehmigt habe. Sie bringt vor, dass sie ihren Sitz i... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz vom 15. 12. 1964, ist der am 12. 4. 1964 verstorbene Arno D. als Vater des von Gertraud W. am 16. 5. 1963 außer der Ehe geborenen Erwin Josef W. festgestellt worden, da als erwiesen angenommen wurde, daß Arno D. in der Nacht vom 15. auf den 16. August 1962 der Gertraud W. beigewohnt habe. Die Berufung gegen dieses Urteil ist noch nicht erledigt, da das Berufungsverfahren auf Grund der vorliegenden Wiederaufnahmsklage gemäß § 545 (1) ZPO. u... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I1ZPO §530 G5ZPO §541
Rechtssatz: Wird der Wiederaufnahmsklage auf Grund einer erbbiologischen Untersuchung stattgegeben und das im Hauptprozeß ergangene Urteil aufgehoben, so stehen dem Wiederaufnahmskläger im rescissorium auch solche Beweismittel offen, die er im Hauptprozeß nicht angeboten und auf die er die Wiederaufnahmsklage nicht gegründet hat (zB Blutgruppenbestimmung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §541
Rechtssatz: Entscheidet der Erstrichter unzulässigerweise in einem Urteil über das Wiederaufnahmebegehren und das wiederaufgenommene Begehren, liegen zwei selbständige, gesondert nach dem Prozeßerfolg anfechtbare Entscheidungen vor. Unterläßt die im judicium rescindens unterlegene, im judicium rescissorium siegreiche Partei eine Berufung gegen das Urteil im judicium rescindens, erscheint die Wiederaufnahme rechtskräftig bewilligt... mehr lesen...
Der Kläger heiratete am 21. Dezember 1930 in seinem damaligen Wohnort Osijek (Esseg) im kroatischen Landesteil Jugoslawiens in erster Ehe nach römisch-katholischem Ritus die Emilie G; er war damals österreichischer Staatsbürger. Diese Ehe wurde vom bischöflichen Ehegericht in Djakovo mit Urteil vom 8. Juli 1935 von Tisch und Bett geschieden. Nachdem der Kläger am 28. Juli 1935 zur pravoslavischen Religion übergetreten war und Aufenthalt in Skoplje im serbischen Landesteil Jugoslawiens... mehr lesen...