RS OGH 1940/2/26 8RG567/39 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 26.02.1940
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Norm

ZPO §541

Rechtssatz

RG 26.2.1940, VIII 567/39

Nach Bewilligung der Wiederaufnahme gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil sind gegen den von der Wiederaufnahme betroffenen Anspruch alle schon vor der Wiederaufnahme vorgebrachten Einwendungen und Gegeneinwendungen zu berücksichtigen, aber auch neue Einwendungen und Gegeneinwendungen zulässig.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 567/39
    Entscheidungstext RG 26.02.1940 8 RG 567/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105202

Dokumentnummer

JJR_19400226_RG00002_0080RG00567_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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